Stadtgebiet: Verbotsverfügung zu einer propalästinensischen Versammlung gerichtlich bestätigt
Eine Privatperson hatte für Samstag (25. Mai) eine pro-palästinensische Demonstration für den Innenstadtbereich angemeldet.
Aufgrund vorliegender Erkenntnisse musste die Polizei Duisburg davon ausgehen, dass die Durchführung der Versammlung den organisatorischen Zusammenhalt der durch Verfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 18. März 2024 verbotenen Vereinigung "Palästina S Weiterlesen