181221-3-pdnms Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Neumünster (ots) - Neumünster. Am 28.12.18 startet der Verkauf von Feuerwerk. Die Polizei weist darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (z. B. Böller, Kanonenschläge, Raketen) nur am 31.12. und am 01.01. erlaubt ist und nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem gilt ein Abbrennverbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern. Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und F Weiterlesen