BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände
Während der Karnevalstage, im Zeitraum vom 12. bis zum 17. Februar 2026, werden gefährliche Gegenstände in den Bahnhöfen Köln Hauptbahnhof, Köln-Süd, Bonn Hauptbahnhof und Siegburg/Bonn Hauptbahnhof verboten sein. Einsatzkräfte der Bundespolizei werden verstärkt Kontrollen durchführen und Zuwiderhandlungen konsequent ahnden.
Insbesondere bei Veranstaltungen oder Diskothekenbesuchen, im Weiterlesen