BPOL NRW: Bilanzierung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen – Ankündigung einer Allgemeinverfügung für Silvester 2024
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Vom 15. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024 war das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an 26 Bahnhöfen in NRW per Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion St. Augustin verboten.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5907951
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinsp Weiterlesen