BPOL NRW: Schwert mit verfassungswidrigem Kennzeichen – Bundespolizei stellt 19-Jährigen
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240529_01_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Dortmund_Düsseldorf_Köln.pdfPDF - 124 kB
Gestern Nachmittag (1. Juli) trafen Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann mit einem Schwert an und stellten den Gegenstand sicher. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
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