BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen in den Bahnhöfen Moers und Voerde an den Karnevalstagen 2026
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Allgemeinverfügung_zum_Verbot_des_Mitführens_gefährlicher_Gegenstände.pdfPDF - 307 kB
Die Bundespolizei verstärkt an den Karnevalstagen vom 12. Februar 2026 bis 17. Februar 2026 ihre Präsenz an Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände Weiterlesen