BPOL NRW: Bundespolizei stellt zahlreiche Verstöße gegen das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen fest – Allgemeinverfügung Rheinkirmes Düsseldorf zeigt Wirkung
Bei den anlassbezogenen und stichprobenhaften Kontrollen konnte die Bundespolizei 18 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung feststellen und insgesamt 22 gefährliche Gegenstände sicherstellen.
Zur Rheinkirmes erließ die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 11. Juli 2025 bis 20. Juli 2025 ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen. Der Geltungsbereich umfasste die Bahnhöfe Weiterlesen