BPOL NRW: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen im Hauptbahnhof Recklinghausen
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251017_BPOLD_STA_AGV_Waffenverbot_Recklinghausen_HBF_.pdfPDF - 410 kB
Die Bundespolizei wird vom 24. Oktober bis 09. November 2025 an dem Hauptbahnhof Recklinghausen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
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