Wismar (ots) - Kurz nach Mitternacht am 06.05.2016 unterzogen Streifenbeamte des Polizeireviers Grevesmühlen einen 50-jähigen Autofahrer in Grevesmühlen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Wie sich im Fortgang der Maßnahme herausstellte, besaß der Mann keinen Führerschein. Zudem ergab eine Atemalkoholmessung einen Wert von über 1,7 Promille. Folgend wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf der Nacht stellte die Polizei (Polizeirevier Gadebusch u. AVPR Metelsdorf) nahe den Ortschaften Gadebusch und Bobitz zwei weitere Autofahrer fest, die sich zwar geringfügig, aber dennoch über dem für Kraftfahrer "erlaubten" Wert von "unter 0,5 Promille" bewegten. Gegen diese Verkehrsteilnehmer leiteten die Polizisten entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Einige Stunden später (06.05.16 gegen 09:40 Uhr) stellten Beamte des Autobahnpolizeireviers Metelsdorf erneut einen Opelfahrer in der Ortslage Upahl fest, der ebenfalls keine Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Ersten Erkenntnissen zufolge war ihm der Führerschein bereits einige Jahre zuvor entzogen und nicht wieder erteilt worden. Ein anschließend durchgeführter Drogentest schlug "positiv" an und wies auf vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln hin. Es folgte, wie in solchen Fällen zur Beweissicherung üblich, eine Blutprobenentnahme.
Am frühen Abend desselben Tages kontrollierten Polizeibeamte einen 39-jährigen Mann im Bereich Neukloster, der mit einem Cross-Motorrad ohne Helm unterwegs war. Neben einer nicht vorhandenen Fahrerlaubnis, stellte sich heraus, dass das Motorrad weder zugelassen noch versichert war.
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Quelle: news aktuell / dpa