Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 1. Juni 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Memmingen, Mindelheim und Bad Wörishofen, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Unfallflucht
MINDELHEIM. Am Sonntag den 29.05.2016 wurde in der Zeit zwischen 19.45 Uhr und 21.15 Uhr in der Steinstraße in Mindelheim gegenüber der Pizzeria Da Massimo ein geparkter schwarzer Opel angefahren. Es entstand Sachschaden von ca. 1.500 Euro. Hinweise bitte an die Polizei Mindelheim unter der Telefonnummer 08261-76850.
(PI Mindelheim)
Verkehrsunfall
MINDELHEIM. Am Dienstagmorgen ereignete sich gegen 07.50 Uhr an der Kreuzung beim Oberen Tor in Mindelheim ein Auffahrunfall mit zwei beteiligten Pkw. Die beiden Autofahrerinnen fuhren von der Krumbacher Straße über die Kreuzung in die Bahnhofstraße. Die Vorausfahrende musste verkehrsbedingt abbremsen. Die nachfolgende Autofahrerin erkannte dies zu spät und fuhr hinten auf. Es entstand Sachschaden von geschätzten 5.000 Euro. Zudem trat aus dem verunfallten Pkw Öl aus, so dass die Straßenmeisterei zur Beseitigung der Ölspur gerufen wurde. Verletzt wurde niemand.
(PI Mindelheim)
Betrunkener radelt gegen Auto
MEMMINGEN. Am Dienstag, 31.05.2016, nach 18.00 Uhr, befuhr ein 58-Jähriger mit seinem Fahrrad die Münchner Straße und prallte gegen einen geparkten Pkw. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro. Bei dem Fahrradfahrer wurde Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Eine Blutentnahme wurde im Klinikum Memmingen durchgeführt.
(PI Memmingen)
Schau genau!
BAD WÖRISHOFEN. Eine 21-Jährige bestellte im Internet eine „Gratisprobe“ für ein Schlankheitsmittel. Einige Tage später verweigerte die junge Frau die Annahme einer kostenpflichtigen Warensendung. Einige Wochen später erhielt sie eine Mahnung über die Zahlung von ca. 155 Euro, weil nach Ansicht des Versenders des Schlankheitsmittels ein kostenpflichtiger Vertrag entstanden ist. In der Werbeanzeige wird auf eine Kostenpauschale für die Zusendung der „Gratisprobe“ hingewiesen.
In den AGBs der Firma wird außerdem darauf hingewiesen, dass, falls keine Kündigung erfolgt, durch die Übersendung der Gratisprobe, ein kostenpflichtiger Vertrag eingegangen wird. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen. Die Polizei rät, auch bei anscheinend kostenlosen Warenlieferungen, nicht nur die Werbeanzeige, sondern auch das Kleingedruckte, genau zu lesen, damit man keinen finanziellen Nachteil erlangt.
(PI Bad Wörishofen)