Gießen (ots) - Mittelhessen: Kurz vor Beginn der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich steigt das berühmte Fußballfieber schon langsam an. In mehreren mittelhessischen Städten und Gemeinden wird zu Public-Viewing-Veranstaltungen eingeladen und auch bei vielen privaten Partys wird man die Fußballspiele der deutschen und anderer Mannschaften verfolgen und die Begeisterung weiter steigern.
Wie vor einigen Wochen bekannt wurde, hat die Bundesregierung anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 eine Verordnung über den Lärmschutz bei "Public-Viewing Veranstaltungen" erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Viele der Abendspiele beginnen in der Vorrunde und in den Ausscheidungsspielen erst um 21.00 Uhr. Insbesondere bei Spielen, die in die Verlängerung gehen, kann es ein langer Abend werden. Veranstalter müssen noch vor öffentlichen Veranstaltungen dafür sorgen, dass ein Antrag von der örtlich zuständigen Stelle genehmigt wird.
Die Polizei in Mittelhessen erwartet, dass, wie bei den letzten Fußball-Welt- und Europameisterschaften auch, Veranstaltungen und Freudenfeiern in der Region grundsätzlich friedlich verlaufen und auch auf das nächtliche Ruhebedürfnis vieler Menschen Rücksicht genommen wird. Polizeivizepräsident Peter Kreuter bittet bei aller Freude über sportlicher Erfolge, sich besonnen und tolerant zu verhalten. Alle Fußballfans sollen sich freuen und dies auch in der Öffentlichkeit zeigen können. "Dies gilt insbesondere auch für Autokorsos", so Kreuter. Da hierbei teilweise außergewöhnliche Verkehrssituationen entstehen, bittet er die Teilnehmer besondere Vorsicht walten zu lassen.
So sollen waghalsige und leichtsinnige Fahrmanöver unterlassen werden. Bei aller Freude und Begeisterung gelten auch hier die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Selbst bei dem schönsten Sieg gibt es keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
Lichtzeichenanlagen, Vorfahrtszeichen, Überhol- und Geschwindigkeitsverbote sowie das Gurtanlegen sind ebenso zu beachten wie das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinwirkung. Außerdem entstehen durch Fahnen, die aus fahrenden Fahrzeugen gehalten werden, besondere Gefahren. Das Gleiche gilt für Mitfahrer, die sich während der Fahrt aus dem Fahrzeug herauslehnen.
Bei aller Großzügigkeit darf die Polizei ein Überschreiten von Toleranzgrenzen natürlich nicht zulassen. So wird die Polizei auch insbesondere nächtliche Autokorsos lageangepasst im Hinblick auf den gerade nächtlichen Lärmschutz beurteilen und notwendigenfalls sogar unterbinden. Polizeivizepräsident Kreuter bittet auch darum, Ansprachen und Weisungen der eingesetzten Beamten zu beachten. Möglicherweise müssen von der Polizei kurzfristig verkehrslenkende Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Polizei hat sich auf die bevorstehenden Veranstaltungen vorbereitet. Sie appelliert an die Vernunft der Fans, sich so zu verhalten, dass Andere nicht unzumutbar beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden und sie selbst bei aller Freude keine unkalkulierbaren Risiken eingehen.
Jörg Reinemer Pressesprecher
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