Eine Personenkontrolle und seine Folgen; akribische Ermittlungstätigkeit der Burghausener Schleierfahnder zahlt sich aus

Eine Personenkontrolle und seine Folgen; akribische Ermittlungstätigkeit der Burghausener Schleierfahnder zahlt sich aus LANDKREIS ALTÖTTING. Sieben Beschuldigte, 32 geklärte Fälle, acht zugeordnete Falschdokumente und ein Fahndungstreffer - das ist das Ergebnis umfangreicher Ermittlungen der Burghausener Schleierfahnder anlässlich einer routinemäßigen Personenkontrolle im April 2016 in Altötting.
Die Kontrolle mit Folgen:
Am Abend des 21.04.2016 kontrollierten Beamte des Operativen Ergänzungsdienstes Traunstein im Stadtgebiet Altötting zwei vietnamesische Staatsangehörige, die aufgrund eines fehlendes Aufenthaltstitels vorläufig festgenommen wurden. Ein Fluchtversuch einer der kontrollierten Personen konnte durch die Streifenbesatzung vereitelt werden.
Rauschgift und falsche Pässe
Um die angegebenen Personalien der Festgenommen zu klären, wurde in einer Arbeiterunterkunft eine Überprüfung durchgeführt. Noch vor dem Betreten der Wohnung schlug den Beamten bereits Marihuanageruch entgegen. Neben einer geringen Menge Marihuana sowie Betäubungsmittelzubehör fanden die Beamten schließlich mehrere Pässe, die Fälschungsmerkmale aufwiesen.
Illegale Beschäftigung kommt noch hinzu
Die weitere Sachbearbeitung wurde durch die Burghausener Schleierfahnder übernommen. Die folgenden umfangreichen Ermittlungen ergaben, dass nicht nur die eingangs erwähnten beiden Vietnamesen, sondern etliche weitere vietnamesische Staatsangehörige einer illegalen Beschäftigung in einem Betrieb im Landkreis Altötting nachgingen. In enger Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft Traunstein wurden weitere Untersuchungen durchgeführt.
Viele, viele Straftaten und gefälschte Dokumente
Nach umfangreichen Vernehmungen konnten sieben Beschuldigte ermittelt werden, denen insgesamt 25 Straftaten und 7 Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt wurden. Bei den Delikten handelte es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verschaffen von falschen Ausweisen, Urkundenfälschungen, Mittelbare Falschbeurteilungen, Einschleusen von illegalen Personen sowie illegale Aufenthalte. Ein Tatverdächtiger war zusätzlich noch zur Fahndung ausgeschrieben.

Insgesamt konnten acht ge- bzw. verfälschte Dokumente festgestellt werden. Beginnend von ausländischen Führerscheinen bis hin zu ausländischen Identitätskarten und Reisepässen erkannten die Burghausener Schleierfahndung aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung die Dokumente schnell als Fälschungen, bestätigt auch von den durchgeführten Auslandsrecherchen.

Die Folge: Haftbefehle
Gegen vier der sieben Tatverdächtigen wurde vom zuständigen Richter ein Haftbefehl erlassen.

Dank der akribischen Ermittlungstätigkeit und der guten Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, der Staatsanwaltschaft Traunstein sowie den ausländischen Behörden konnten die Burghausener Schleierfahnder eine Vielzahl an Delikten klären und weitere Straftaten verhindern.