Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 10. Juli 2016

Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 10. Juli 2016 Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.

Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.

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Verkehrsunfall nach Vorfahrtsverletzung

LEIPHEIM/RIEDHEIM. Ein 47-Jähriger fuhr am Nachmittag des vergangenen Samstags in Riedheim vom Schwarzfelder Weg nach links in die Langenauer Straße ein. Er unterschätzte jedoch die Entfernung und Geschwindigkeit des herannahenden Verkehrs auf der Vorfahrtsstraße, sodass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Es entstand lediglich Sachschaden in Höhe von ca. 3500,- Euro. (PI Günzburg)


Mofa-Fahrerin stürzt auf Feldweg

ICHENHAUSEN. Eine 63-Jährige befuhr mit ihrem Mofa am 09.07.2016 gegen 11:00 Uhr einen Feldweg in der Nähe von Ichenhausen. Über den Feldweg wurde ein handelsüblicher Gartenschlauch zum Abpumpen von Wasser eines nahegelegenen Hofs gelegt. Durch das Abbremsen vor dem Schlauch und eines damit einhergehenden Fahrfehlers stütze die Fahrzeugführerin alleinbeteiligt und verletze sich leicht. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde der Verkehrsunfall eigenverschuldet verursacht, da der Schlauch bereits aus größerer Entfernung gut sichtbar verlegt und problemlos zu passieren gewesen wäre. (PI Günzburg)


Fahrradfahrerin fährt unter Alkoholeinfluss gegen Holzzaun

BIBERTAL. In der Nacht von Samstag auf Sonntag befuhr eine 16-Jährige kurz nach Mitternacht den Fahrradweg von Leipheim in Richtung Nersingen. Hierbei fuhr sie gegen einen neben dem Fahrradweg angebrachten Holzzaun und stürzte zu Boden. Sie erlitt leichte Verletzungen am Kopf und im Bereich der Schultern. Die hinzugerufene Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg konnte bei der Fahrradfahrerin deutlichen Alkoholgeruch und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen feststellen. Nach einer erfolgten Blutentnahme im Krankenhaus Günzburg erwartet die Fahrradfahrerin nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. (PI Günzburg)


Körperverletzung

KRUMBACH. Am Sonntag, 10.07.2016, gg. 03.30 h, kam es in der Brühlstraße zu einer handfesten Auseinandersetzung. Zu diesem Zeitpunkt liefen eine Gruppe aus 3 Männern und einer Frau auf der Fahrbahn. Als sich von hinten ein Pkw näherte, machte die Gruppe die Fahrbahn nicht frei. Der Pkw hielt nun hinter der Gruppe an und dessen 4 Insassen stiegen aus. Nach kurzem Wortwechsel packte ein 20-jähriger Pkw-Insasse nun einen 27-jähr. Fußgänger am Hals und warf ihn zu Boden, so dass dieser Schürfwunden erlitt. Durch diese Aufregung erlitt auch die 23-jähr. Fußgängerin einen Schock und bekam Atemprobleme. Beide Verletzte werden ambulant im KH Krumbach behandelt. Die herbeigerufene Polizei stellte bei fast allen Beteiligten eine Alkoholbeeinflussung fest und muss den näheren Tatverlauf erst noch klären. (PI Krumbach)


Alkoholfahrt in der Probezeit

KRUMBACH. Am Sonntag, 10.07.2016, 02.55 h, wurde im Pappelweg ein 28-jähr. Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei wurde leichter Alkoholgeruch festgestellt. Der Pkw-Fahrer hatte seinen Führerschein erst 2016 erworben und unterlag somit einem absoluten Alkoholverbot. Ein durchgeführter Test mit dem Alkomat bestätigte den Alkoholverdacht und so muss der Fahranfänger nun mit einer Anzeige und Fahrverbot rechnen. (PI Krumbach)


Betrunkener Lkw-Fahrer beleidigt BAG-Beamten und leistet bei seiner Festnahme Widerstand

LEIPHEIM. Vermutlich aufgrund seiner starken Alkoholisierung ging am Samstagnachmittag ein 34jähriger litauischer Lkw-Fahrer auf der Rastanlage Leipheim zu einem in einer Kontrolle befindlichen BAG-Beamten und beleidigte diesen grundlos mittels Gesten und Worten. Den Maßnahmen einer hinzugerufenen Polizeistreife widersetzte er sich, so dass er nur durch Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Ausnüchterung in Arrest genommen werden konnte.
Aufgrund dessen musste er eine Sicherheitsleistung in nicht unerheblicher Höhe hinterlegen, bevor er am Sonntagabend seine Fahrt in nüchternen Zustand fortsetzten durfte.
APS Günzburg)