Mettmann (ots) - Am nächtlichen Sonntagmorgen des 10.07.2016, gegen 00.55 Uhr, kam es auf der Straße Am Kielsgraben in Monheim am Rhein zu einem Verkehrsunfall, weil eine 39-jährige BMW-Fahrerin aus Monheim nach eigenen Angaben zu schnell, abgelenkt und unter Alkoholeinfluss unterwegs war.
Zur Unfallzeit war die Frau mit ihrem weißen 1er BMW in Richtung Rheinpromenade unterwegs. Weil sie nach eigenen Angaben bei überhöhter Geschwindigkeit an ihrem Autoradio hantierte, hätte sie die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Deshalb prallte der BMW gegen einen am Fahrbahnrand abgestellten LKW-Anhänger, der dadurch gegen einen Leitpfosten geschleudert wurde. Auch der BMW kam durch die Kollision ins Schleudern und prallte deshalb auch noch rückwärts in eine linksseitig gelegene Firmeneinfahrt sowie gegen ein dortiges Stahlgittertor. Dank Sicherheitsgurt und ausgelösten Airbags wurde die 39-Jährige nur leicht verletzt. An PKW, Anhänger, Leitpfosten und am Tor entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von rund 23.000,- Euro. Ein bei der Unfallfahrerin am Unfallort durchgeführter Alkoholtest, die zuvor selber eingeräumt hatte Alkohol getrunken zu haben, ergab einen Wert von ca. 1,3 Promille (0,65 mg/l).
Die Monheimer Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Monheimerin ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und nach ambulanter ärztlicher Betreuung auch durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten stellten die Beamten sicher. Der Monheimer wurde ausdrücklich jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
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