Pirna / Breitenau / Krietzschwitz (ots) - Bereits am Montag (25. Juli 2016) konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, bei ihren Kontrollen auf der Bundesautobahn 17, einen bulgarischen Staatsangehörigen (43) festnehmen. Der 43-Jährige wurde bereits im Jahr 2012 wegen versuchter gemeinschaftlicher Erpressung zu einer Geldstrafe in Höhe von 663,50 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafeauch auch bei der Kontrolle nicht begleichen konnte, verbüßt er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in der Justizvollzugsanstalt in Dresden.
Am darauffolgen Tag (26. Juli 2016) konnte ein rumänischer Staatsangehöriger die ihm drohende 12-tägige Ersatzfreiheitstrafe durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 354,81 Euro abwenden. Der 32-Jährige, der wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wurde, konnte seine Fahrt auf der BAB 17 im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung fortsetzen.
Am heutigen Morgen (28. Juli 2016) kontrollierten die Beamten gegen 03:30 Uhr auf der Bundesautobahn 17 die Passagiere eines grenzüberschreitenden Linienbusses. Für einen der Passagier war die Reise im Linienbus dann aber schnell beendet und es ging auf direkten Weg in die Justizvollzugsanstalt nach Dresden. Der in Italien lebende Syrier (30) wurde bereits im letzten Jahr wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.270,- Euro verurteilt. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, muss er jetzt eine Ersatzfreiheitstrafe von 30 Tagen verbüßen.
Gegen 06:50 Uhr (28. Juli 2016) stellten die Beamten bei der Kontrolle auf der BAB 17 einen rumänischen Staatsangehörigen (34) fest. Da der 34-Jährige im Juni dieses Jahres, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, erließ das Amtsgericht Vechta daraufhin einen Vorführungshaftbefehl gegen ihn. Der 34-Jährige, der des besonders schweren Falls des Diebstahles (Kfz-Diebstahl) verdächtigt wird, wird im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.
Für eine 57-Jährige war die Autofahrt gestern Nacht (27. Juli 2016) gegen 23:30 Uhr beendet. Die Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden (Bundes- und Landespolizei Sachsen) stellten auf der B172 einen PKW fest, der ohne eingeschaltes Licht unterwegs war. In der Ortslage Krietzschwitz unterzogen die Beamten die Fahrerin deshalb einer Kontrolle und stellten dabei fest, dass sie unter Alkoholeinfluss steht. Zudem stellte sich heraus, dass die Fahrerin derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Gegen die 57-jährige Deutsche wurde deshalb ein Strafverfahren wegen dem Verdacht auf Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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