Melle (ots) - Nachdem es am Montag in Melle-Neuenkirchen, zu einem Verkehrsunfall mit einer Unfallflucht gekommen war, bei dem ein sechs Jahre alter Junge leicht verletzt wurde (Presseberichterstattung erfolgte bereits), lag ein Hinweis aus der Bevölkerung vor, dass es sich bei dem flüchtigen Unfallverursacher um einen 29 Jahre alten Mann aus Melle-Mitte handeln könnte. Auf Grund dieses Hinweises suchte eine Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Melle am Dienstag, gegen 18.00 Uhr die Anschrift des Mannes auf, um sein Fahrzeug auf Unfallspuren zu untersuchen. Als die Beamten die Anschrift erreichten, war der Mann zunächst nicht zuhause. Er erschien jedoch einen kurzen Moment später mit seinem Auto. Als er die Beamten sah, flüchtete er sofort und konnte zunächst entkommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück ordnete das Amtsgericht Osnabrück eine Sicherstellung und Durchsuchung des PKW sowie die Durchsuchung der Wohnung des flüchtigen Mannes an. In der mit Unterstützung eines Schlüsseldienstes gewaltsam geöffneten Wohnung fanden die Beamten anschließend u. a. 1.188 g Amphetamin, 260 g Marihuana, 24 Extasytabletten, diverse Cannabispflanzensamen, mehrere Utensilien für Drogenkonsum (elektronische Feinwaagen, Verpackungsmaterial für Drogen etc.), 1.490 Euro Bargeld, einige Smartphones sowie eine Druckluftpistole und ein Druckluftgewehr mit Munition. Die Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt. Zwischenzeitlich war der flüchtige Wohnungsinhaber von einer weiteren Funkstreifenwagenbesatzung bei Verwandten in Melle angetroffen und festgenommen worden. Da der Verdacht bestand, dass der Mann zuvor seinen PKW unter dem Einfluss von Drogen geführt hatte, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Anschließend verbrachte er den Rest des Abends und der Nacht in einer Zelle der Dienststelle. Die weiteren Ermittlungen am Mittwoch ergaben, dass der Mann bereits seit längerer Zeit keinen Führerschein besitzt. Außerdem war er schon früher wegen Drogendelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Rahmen einer kriminaltechnischen Untersuchung des PKW wurde an diesem Spuren festgestellt, die eindeutig darauf schließen lassen, dass mit diesem Auto das Kind in Neuenkirchen angefahren worden war. Der Mann wurde erkennungsdienstlich behandelt und verantwortlich vernommen. In seiner verantwortlichen Vernehmung machte er keine Angaben zu dem gegen ihn gerichteten Tatvorwurf. Er lässt sich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Auf Antrag der StA Osnabrück wurde der Mann dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Osnabrück vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl, der jedoch gleichzeitig unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. U. a. muss sich der Mann nun dreimal in der Woche auf der Polizeidienststelle in Melle melden, um zu verhindern, dass er untertaucht. Auch wenn er zwischenzeitlich weitere Straftaten begeht, muss er mit einer sofortigen Inhaftierung bis zu seiner Gerichtsverhandlung rechnen.
Gegen den Mann werden nun Ermittlungsverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer nicht geringen Menge unter Mitführung von Schusswaffen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss geführt.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden die sichergestellten Drogen an das Landeskriminalamt Niedersachsen zur kriminaltechnischen Untersuchung (Bestimmung des Wirkstoffgehaltes) übersandt.
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