Am Bahnhof in Miesbach: bewaffneter Mann steht Polizisten gegenüber
MIESBACH. Dass eine brenzlige Situation am Donnerstagnachmittag, 4. August 2016, vor dem Miesbacher Bahnhof ohne schlimme Folgen blieb, ist vor allem dem besonnenen Auftreten der eingesetzten Polizisten zu verdanken… und einem Quäntchen Glück.
Völlig aufgelöst hatte eine Frau am Donnerstag um 15.19 Uhr den Notruf der Polizei gewählt, was sofort zu einem großen Polizeieinsatz führte: die Zeugin hatte in Hausham zwei südländisch aussehende Männer beobachtet, die in einem schwarzen Geländewagen saßen, bewaffnet waren und die Magazine in ihre Pistolen einführten. Als die erste Streifenwagenbesatzung kurz darauf eintraf, war der dunkle SUV aber bereits verschwunden.
Diese Waffe hielt der Verdächtige in der Hand
Eine zweite Streifenwagenbesatzung entdeckte den gesuchten Wagen im Rahmen der Fahndung wenig später am Bahnhofsvorplatz in Miesbach. Die Polizisten waren gerade ausgestiegen, als einer der beiden gesuchten Männer aus einer Bank kam. Fast zeitgleich kam der Zweite aus dem Bahnhofsgebäude auf den Vorplatz, der Mann hielt dabei eine Pistole in der Hand und, wie sich später herausstellte, eine zweite Waffe unter dem Arm! Ein Polizist, der gerade den Pkw der Verdächtigen überprüfen wollte, sah das und zückte seine Dienstwaffe. Nur der Besonnenheit der Polizisten und der Reaktion des Bewaffneten, ist es zu verdanken, dass in diesem Moment nicht Schlimmes passierte. Als er angesprochen wurde, reagierte der Verdächtige zum Glück richtig und richtete die Waffe nicht in Richtung der Beamten. Er erklärte sofort, dass er „Spielzeugwaffen“ dabei habe.
Die beiden sichergestellten Pistolen sehen täuschend echt aus
Tastsächlich handelt es sich bei den sichergestellten Pistolen um erlaubnisfreie Softair-Waffen (Spielzeug-Kugelpistolen mit sehr geringer Energie unter 0,5 Kilojoule). Auch Personen unter 18 Jahren dürfen diese Waffen erwerben und besitzen, wenn sie nicht zu scharfen Waffen umgebaut werden können und wenn es sich nicht um sogenannte „Anscheinswaffen“, also nicht um „echt“ aussehende Schusswaffen handelt, die in der Öffentlichkeit geführt werden.
Doch weil genau das der Fall ist - die Pistolen sehen echten zum Verwechseln ähnlich - werden die beiden Männer 27 und 21 Jahre alten Männer aus dem Landkreis wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt. Beide hatten sich, so die glaubhaften Aussagen später, „nichts dabei gedacht“. Doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Viel wichtiger sind der Polizei im Zusammenhang mit diesem Fall aber ein paar Botschaften:
Polizeibeamte haben in brenzligen Situationen nur wenige Momente Zeit, die Gefahrenlage einzuschätzen. Anscheinswaffen sind von „echten“ Waffen auf die Schnelle nicht zu unterscheiden - ein Schusswaffengebrauch durch die Polizei kann die Folge sein!
Gerade nach den jüngsten Anschlägen in Bayern und nach dem Amoklauf von München muss die Polizei Hinweisen von Mitteilern mit der gebotenen Schnelle und Ernsthaftigkeit nachgehen. Wir appellieren, solch kritische Situationen nicht zu provozieren!
Alle Waffen, die nach dem Waffengesetz nicht erlaubt sind und in der Öffentlichkeit geführt werden, führen zu einer Anzeige mindestens wegen einer Ordnungswidrigkeit, unter Umständen auch wegen einer Straftat! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Die Polizei rät auch Eltern, ein Auge auf ihre Kinder hinsichtlich solcher echt aussehenden Spielzeugwaffen zu haben. Besser noch, solche echt aussehenden Spielzeugwaffen erst gar nicht zu kaufen!
Die Polizei prüft in jedem Fall, ob Einsatzkosten für absichtlich grundlos herbeigeführte Polizeieinsätze in Rechnung gestellt werden. Eine nicht unerhebliche, finanzielle Belastung kann neben den strafrechtlichen Folgen auf Verursacher dazukommen!