600 Kilogramm Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse ohne jegliche Kühlung transportiert
Fleischwaren offen und ohne jegliche Kühlung transportiert
SÜDLICHES OBERBAYERN – A 95. Eine verbands- und behördenübergreifende Großkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs, mit Schwerpunkt Tier- und Lebensmittelrecht, fand am Donnerstagvormittag auf der A 95 statt. Das Ergebnis der Kontrollaktion zeigt deren Notwendigkeit mehr als deutlich auf.
Die Kontrollen fanden zwischen 08.00 und 12.00 Uhr auf dem Gelände der Tank- & Rastanlage Höhenrain statt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd hatte dazu spezielle Kontrollkräfte aus den Bereichen Rosenheim, Traunstein, München, Hohenbrunn, Ingolstadt und Kempten, sowie Vertreter des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelüberwacher der Landratsämter Bad Tölz-Wolfratshausen und Starnberg und das Gewerbeaufsichtsamt München Land eingeladen.
Organisiert wurde die Kontrolle von der dort zuständigen Verkehrspolizeiinspektion Weilheim, die im Bereich Logistik vom THW Starnberg hervorragend unterstützt wurde. Das Ergebnis zeigt wieder einmal, wie wichtig diese immer wieder stattfindenden Kontrollen sind:
Von 57 kontrollierten gewerblichen Gütertransporten, hauptsächlich aus dem Bereich gekühlte Lebensmittel, mussten 20 Fahrzeuge beanstandet werden, was einer Quote von gut 35% entspricht. Beanstandet wurden sowohl Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, als auch technische Mängel und gefahrgutrechtliche Unregelmäßigkeiten.
Spektakulär war der Fall eines österreichischer Supermarktbesitzers, der, von der Großmarkthalle aus München kommend, in seinem Fahrzeug ohne jegliche Kühlmöglichkeit oder räumliche Trennung, über 600 Kilo Geflügel, Fische und zwei ganze Schafe (alles bereits geschlachtet) zusammen mit Obst und Gemüse transportierte. Zusätzlich war dieses Fahrzeug um 38% überladen! Nach der amtlichen Verwiegung mussten die kühlpflichtigen Waren unter Zuhilfenahme eines örtlichen Metzgers in dessen Kühlzelle verbracht und die restlichen Waren auf zwei Fahrzeuge aufgeteilt werden.
Insgesamt hat den Unternehmer dieser waghalsige Transport fast den ganzen Tag an Zeit gekostet. Die Kosten für extra Kühltransporte und ein zweites Fahrzeug sind noch nicht eingerechnet, ganz zu schweigen von den Kosten für die Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der verkehrs- und lebensmittelrechtlichen Verstöße.