Viersen: (ots) - Am Freitag, pünktlich um 11.11 Uh,r gab es in Viersen auf der Gerberstraße/Kränkelsweg etwas zu sehen: blitzende Lichter, Menschen, die leuchtende Stäbe schwangen und in blau und gelb gekleidet waren. Nein, hier wurde nicht das Hoppeditz-Erwachen gefeiert, ganz im Gegenteil: 18 Polizeibeamte hatten in dem angekündigten Sondereinsatz ihr Hauptaugenmerk auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gelegt.
Doch auch Gurtsünder oder die sich zur Plage entwickelnden Handydauertelefonierer, Simser oder Whatsapper wurden kostenpflichtig auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und in teils ausführlichen Gesprächen über die möglichen Folgen informiert. Damit waren nicht die fälligen Verwarn- oder Bußgelder gemeint, sondern das Aufzeigen der Folgen (auch) bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall. Losgelöst von den körperlichen und psychischen Folgen, die ein schwerer Verkehrsunfall mit sich bringt, ist auch der finanzielle Aspekt zu bedenken: Wenn "grobe Fahrlässigkeit" ins Spiel kommt, drücken die Versicherungen meistens kein Auge zu. Wenn man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ohne Gurt, whatsappend oder telefonierend an einem Unfall beteiligt ist, können die Versicherungen ihre Leistungen drastisch kürzen.
Mangelhafte Ladungssicherung ist ebenfalls eine mögliche Unfallursache: Dies hätte dem jungen Mann passieren können, der in die Kontrolle geraten war: Er hatte es geschafft, sechs komplette Sommerräder auf seine umgeklappte Rückbank und in den Kofferraum zu verfrachten. Dies hätte im Falle einer Bremsung zu schweren Verletzungen bei ihm führen können. Doch auch Unbeteiligte gefährdet ein solches Verhalten, wenn er im Falle einer Vollbremsung oder eines Ausweichmanövers durch umherfliegende Reifen nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug so zu steuern, wie es erforderlich wäre, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Zwei Autofahrer wurden nach Durchführung eines Urin- oder Speicheltests, der positiv auf Betäubungsmittel reagiert hatte, zur Blutprobe gebeten. Die Fahrt war bis zum kompletten Abbau der Drogen im Blut zu Ende. 500,00EUR, 2 Punkte und 4 Wochen Fahrverbot sind jeweils die Mindestfolge. Eventuell schließt sich auch ein weiteres Verfahren an, das zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könnte. Ein Rollerfahrer ahnte bei Erblicken der Polizei wohl das drohende Unheil und bog in ein Grundstück ab, was aber nicht verborgen geblieben war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er nicht den erforderlichen Führerschein für den Roller besaß. Zusätzlich stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein weiterer Autofahrer hatte auch schon länger keinen Führerschein mehr unter anderem deswegen, weil er mehrfach ohne Führerschein erwischt worden war. 10 Fahrer(innen) riskierten ihr Leib und Leben, weil sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Sage und schreibe 13 Handysünder bekommen Post. Einen davon trifft es wohl besonders hart: Er hatte gerade nach mehrmonatiger Abstinenz seinen Führerschein bei der Kreisführerscheinstelle abgeholt und teilte diesen freudigen Umstand seinem Arbeitgeber mit. So weit so gut: Leider tat er das während der Fahrt mit seinem Handy vor den Augen der Polizei. Positiv bleibt zu vermerken: Der Appell, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren, war angekommen: Kein Alkoholsünder fuhr bis zum Anbruch der Dunkelheit in diese Kontrollstelle. Daher war es aus Sicht der Polizei ein erfolgreicher Einsatz!/ah (1501)
Rückfragen bitte an:Original-Content von: Kreispolizeibehörde Viersen, übermittelt durch news aktuell
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de