POL-ME: Leichter Verkehrsunfall mit Flucht und Alkoholeinfluss – Haan – 1612081

16.12.2016 – 08:40
POL-ME: Leichter Verkehrsunfall mit Flucht und Alkoholeinfluss - Haan - 1612081
Symbolbild: Ein durchgeführter Alkoholvortest zeigte einen Wert von 0,64 mg/l (über 1,2 Promille) an

Mettmann (ots) - Am Donnerstagabend des 15.12.2016, gegen 20.10 Uhr, fuhr ein 30-jähriger Mann aus Haan, mit seinem schwarzen PKW Opel Astra Caravan, von einem Grundstück an der Düsseldorfer Straße (B 228) in Haan, nach links in die Hauptverkehrsstraße ein. Dabei übersah er den schwarzen PKW Ford Fiesta eines 21-jährigen Haaners, der die Bundesstraße, aus Richtung Hilden kommend, in Fahrtrichtung Innenstadt befuhr. Es kam nur zur leichten Berührung der beiden Fahrzeuge, welche der Unfallverursacher nach späteren eigenen Angaben nicht wahrnahm. Er setzte seine Fahrt in Richtung Innenstadt fort, wurde dabei aber von seinem Unfallgegner verfolgt und auf der Kaiserstraße in Höhe der Bushaltestelle Windhövel gestoppt und angesprochen. Der 21-jährige Fiesta-Fahrer rief die örtliche Polizei zur Klärung des Sachverhaltes hinzu, die auch nur wenige Minuten später eintraf.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Beamten leichte Kratzer an den zwei Unfallfahrzeugen fest. Der Streifschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich nach ersten Schätzungen auf insgesamt ca. 250,- Euro. Weiterhin stellten die Beamten aber auch fest, dass der 30-jährige Beschuldigte einer Verkehrsunfallflucht deutlich erkennbar unter Alkoholeinfluss stand. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille (0,64 mg/l). Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen den 30-Jährigen eingeleitet. Zur weiteren Beweisführung erfolgten Anordnung und Durchführung einer ärztlichen Blutprobe. Als die Polizei den Führerschein des Beschuldigten sicherstellen wollte, legte dieser Widerspruch dagegen ein. Daraufhin wurde das Dokument gegen seinen Willen amtlich beschlagnahmt. Selbstverständlich untersagten die Beamten dem Beschuldigten dabei gleichzeitig auch ganz ausdrücklich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres.

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