Kreis Viersen: (ots) - Wie angekündigt, hat sich auch die Polizei im Kreis Viersen in der zu Ende gehenden Woche an den europaweiten Kontrollen beteiligt. Dabei galt ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte der gefährlichen Teilnahme unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Straßenverkehr.
Der Vorankündigung und zwischenzeitlichen Presseberichterstattung (Meldung 1696 vom 13.12.2016) zum Trotz gingen in verschiedenen Sondereinsätzen sowie im täglichen Streifendienst unbelehrbare Autofahrer ins Netz. Diese werden sich allesamt große Sorgen um ihre Fahrerlaubnis machen müssen und zudem die finanziellen Folgen der Bußgeldverfahren bei ihren Weihnachtseinkäufen mit einkalkulieren müssen.
Bei einem Sondereinsatz am 13.12. in Willich auf der St. Töniser Straße kontrollierten die Einsatzkräfte 28 Autofahrer. Davon standen zwei unter Drogen- und Alkoholeinfluss, eine beunruhigende Quote! Ein Autofahrer musste mit zur Blutprobe, ein 27-jähriger Autofahrer stand nach Drogenvortest unter Drogeneinfluss. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch an der Anhaltestelle am Siemensring stand ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss. Ein 31-jähriger Krefelder fiel auf, weil er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Den Führerschein hatte er wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben müssen.
Am 14.12.2016, kontrollierten Einsatzkräfte den Verkehr in Kempen, auf der Hülser Straße, zwischen B 509 und der Straße "Industriering Ost". nahezu Gleich zu Beginn der Überprüfungen fiel ein 25 jähriger Autofahrer auf, der deutlich erkennbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Mann lehnte der Polizei gegenüber zunächst einen Drogentestes ab. Erst als die Einsatzkräfte ankündigten, dass sie eine richterliche Anordnung für eine Blutprobenentnahme einholen würden, erklärte er sich freiwillig mit einem Test einverstanden. Dieser reagierte positiv auf THC. Die Einlassung des Fahrers, er habe am vergangenen Woche Cannabis "nur" passiv geraucht, als er sich mit mehreren Cannabisrauchern im selben Raum aufhielt, nutzte ihm nichts: Nach Blutprobenentnahme musste der junge Mann zu Fuß nach Hause. Da es unerheblich ist, wie die Drogenwirkstoffe in den Körper gelangen, wird auch er sich mit den Folgen der Anzeige auseinandersetzen und auch um seine Fahrerlaubnis bangen müssen. Der Vorwurf lautet nicht, Cannabis konsumiert zu haben, sondern der Vorwurf ist, dass man unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat. Die "Ausrede" des Passivkonsums ist daher entbehrlich und für das weitere Verfahren irrelevant. Nach Feststellung mehrerer kleinerer Verstöße, unter anderem wegen mangelhaft gesicherter Ladung und Mängeln an Fahrzeugen, ging den Beamten kurz nach 16 Uhr noch ein Autofahrer ins Netz, der per Haftbefehl gesucht wurde.
Am Donnerstag gab es Kontrollen in Nettetal-Kaldenkirchen, auf der Straße "An der Kleinbahn". Auch hier wurde direkt zu Beginn der Kontrolle ein Autofahrer unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen. Er musste mit zur Blutprobe.
Die Kontrollen wurde dann kurzfristig unterbrochen, da die Einsatzkräfte von Verkehrs- und Schwerpunktdienst Nettetal sich in die erfolgreiche Fahndung nach dem Handtaschenräuber einschalteten. Nach den Festnahmen der beiden Verdächtigen widmeten sie sich wieder der Verkehrssicherheit: Gleich nach Wiederaufnahme der Kontrollen trafen sie erneut auf einen Autofahrer unter Drogeneinfluss, der zudem eine Konsummenge Marihuana bei sich hatte, was ihm eine zusätzliche Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beschert. Auch dieser Autofahrer durfte nicht weiterfahren und musste ohne Drogen seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Zum Abschluss der Kontrollen passierte ein Lkw ohne Kennzeichen die Anhaltestelle und wurde auf der Steyler Straße angehalten. Bei der Überprüfung wurde dann festgestellt, dass für das Containerfahrzeug aufgrund fehlender Zulassung und somit auch fehlendem Versicherungsschutz gar keine Kennzeichen ausgegeben waren. So war auch für den Fahrer dieses Fahrzeuges die Fahrt unter Mitnahme einer Anzeige zu Ende. Die Ergebnisse der Kontrollen zeigen, dass es offensichtlich immer noch kein ausreichendes Unrechtsbewusstsein gibt, dass man sich nicht berauscht ans Steuer setzt. Die Polizei wird bei weiteren Kontrollen dieses (lebens-)gefährliche Verhalten reglementieren. /ah (1713)
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