BPOL NRW: „Antänzer“ bestiehlt Frau am Bochumer Hauptbahnhof – Zivilfahnder der Bundespolizei vereiteln Fluchtversuch

Bochum - Hemer - Anröchte (ots) - Er nutzte die Dunkelheit sowie den Alkoholisierungsgrad der Geschädigten aus und ignorierte die Einschreitversuche von Zeugen.

Ein dreister 23-jähriger Algerier und sein unbekannter Begleiter hatten es am frühen Morgen auf eine 19-jährige Hemerin auf dem Vorplatz des Bochumer Hauptbahnhofs abgesehen. Der bereits wegen Diebstahls polizeibekannte Täter aus Anröchte versuchte die Geschädigte mittels "Antänzertrick" zu bestehlen. Dabei bringt ein Täter sein Opfer durch Beinstellen außer Gleichgewicht. Diesen Moment nutzt der zweite Täter um die Beute, meist Geldbörsen oder Smartphones, aus den Taschen zu ziehen.

So auch am Samstagmorgen (21. Januar). Der 23-Jährige suchte den nahen Körperkontakt zur Geschädigten und tastete währenddessen ihre Jacken- und Hosentaschen ab. Dass der männliche Begleiter der jungen Frau versuchte die Täter von den vermeintlichen Belästigungen abzuhalten störte diese sehr wenig.

Im weiteren Verlauf gelang es Ihnen die Geldbörse, sowie das Smartphone der Frau zu entwenden.

Die Tat konnte dabei von zivilen Taschendiebstahlsfahndern der Bundespolizei beobachtet werden. Als diese die beiden Täter stellten und festnehmen wollten, ergriffen sie die Flucht.

Dabei entledigte sich der alkoholisierte 23-Jährige seiner Beute und warf sie in den Rinnstein. Dies half ihm jedoch relativ wenig. Die Bundespolizisten überwältigten den Mann und brachten ihn zur Wache am Bochumer Hauptbahnhof.

Sein Begleiter, der mutmaßlich das entwendete Smartphone mit sich führte, konnte unerkannt flüchten.

Dass es sich hierbei nicht um Gelegenheitstäter handelte wurde den Beamten deutlich, als sie die Geschädigte nach ihrer Geldbörse und ihrem Smartphone fragten. Denn erst jetzt stellte sie fest, dass beide Gegenstände fehlten. Sie zeigte sich sehr verwundert als ein Zivilfahnder ihr die Geldbörse entgegenreichte.

Den 23-jährigen Algerier erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls. Er wurde zur Prüfung von Haftgründen in das Polizeigewahrsam gebracht.

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