Pressemeldung vom 10.02.2017: Gießen: Sicher durch die tollen Tage – Polizeipräsident Bernd Paul kündigt Kontrollen zur Faschingszeit an und weist auf Aktion BOB hin

Gießen (ots) - Wir steuern jetzt auf die Höhepunkte der fünften Jahreszeit zu: Konfetti, originelle Maskerade, Bier, Luftschlange und rote Nase. Ausgelassen, heiter und beschwingt geht es vom Faschingsumzug zur Karnevalsparty, von der Fremdensitzung zum Kappenabend. Tolle Auftritte und ausgelassenes Feiern sieht man aktuell vielerorts in Mittelhessen und anderswo. Zu tief ins Glas geschaut, hat der vermeintliche Spaß oftmals unerwünschte Folgen. Der morgendliche Kater ist mit Abstand noch die harmloseste. Die heimische Polizei will den Karnevalisten den Spaß in den "Tollen Tagen" nicht vermiesen. Ganz im Gegenteil, wir wollen, dass Sie die Faschingszeit sicher und ohne Unfälle überstehen. "Wer an einer Karnevalsveranstaltung teilnimmt und feiern will, sollte sich zuvor der Verantwortung für die sichere Heimfahrt bewusst sein. Jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für seine Mitmenschen", sagt Polizeipräsident Bernd Paul. Damit die gute Stimmung nicht getrübt wird, appellieren Polizeipräsident Paul und die Polizei Mittelhessen an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer: Feiern ja - Wer fährt trinkt nicht: Alkohol und Drogen am Steuer nein! "Auf Spaß und Euphorie folgt oft schlagartig die Ernüchterung, wenn das Reaktionsvermögen bei den vielfältigen Verkehrssituationen alkohol- oder drogenbedingt stark eingeschränkt ist. Daraus ergeben sich Gefahrensituationen und Verkehrsunfälle, die unter normalen (nicht berauschten) Umständen vermeidbar gewesen wären" so der Polizeipräsident. Das Risiko in einen Unfall mit schwerer Folge (mit getöteten oder schwerverletzten Personen) verwickelt zu werden, ist nach Konsum von Alkohol und/oder Drogen mehr wie doppelt so hoch, wie bei unbeeinflussten Fahrzeugführern. Damit wird das fortwährend hohe Niveau für die Gefahren schwerwiegender Folgen bei "Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss" sehr deutlich, ergänzt Paul. Um dem entgegenzutreten wird die mittelhessische Polizei auch in diesem Jahr in der Faschingszeit verstärkt Kontrollen durchführen, um unverbesserliche Alkohol- und Drogensünder zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen, kündigt der Polizeipräsident an. Schlaue Karnevalsnarren fahren nüchtern! Schlaue Karnevalsnarren nutzen BOB! Abschließend weist Polizeipräsident Paul im Zusammenhang mit "Fasching" auf die erfolgreiche Aktion BOB des Polizeipräsidiums Mittelhessen für junge Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren hin: "Mit einer Vielzahl von Maßnahmen hat diese Aktion in den zurückliegenden Jahren geholfen, die alkohol- oder drogenbedingten Verkehrsunfälle in der Hauptzielgruppe der jungen Fahrer in Mittelhessen deutlich zu reduzieren." Der Präsident weiter: "Ein BOB kann jeder sein, egal ob Mann oder Frau, ob jung oder alt. Er dokumentiert diese Verantwortungsübernahme, indem er sich mit dem gelben BOB-Schlüsselanhänger zu erkennen gibt!" Der "BOB" ist die Person einer Gruppe, die nach Absprache keinen Alkohol trinkt und sich und seine Mitfahrer sicher nach Hause bringt. Faschingsdiscos, Prunksitzungen und Festumzüge gehören nicht nur für die eingefleischten Närrinnen und Narren zum Programm - die AktionBOB mischt auch in diesem Jahr aktiv mit. Viele Veranstalter, Vereine und mittelhessische Totalitäten unterstützen BOB. In den teilnehmenden Gaststätten, Kneipen, und Diskotheken in Mittelhessen erhält man ein alkoholfreies Getränk gratis. Infos zur Aktion BOB gibt es im Internet unter www.aktion-bob.de oder auf Facebook unter @AktionBOB. Damit es nach den Faschingstagen ein zwar möglicherweise verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät die mittelhessische Polizei: Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune - aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil! Vor einem Konsum berauschender Mittel sollten Sie immer abklären, wie man wieder sicher nach Hause kommt, ohne selbst fahren zu müssen. Zur eigenen Sicherheit nie in ein Auto einsteigen, wenn man das Gefühl hat, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. An "Promillegrenzen" herantrinken funktioniert nicht. Es gibt dafür keine passenden Formeln oder Rechenspiele. Auch "Wundermittel" aus dem Internet zum schnelleren Alkoholabbau verfehlen ihre Wirkung immer! Am "Morgen danach" den Restalkohol nicht unterschätzen! Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass man am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich ist. Wer mit Restalkohol z.B. auf dem Weg zur Arbeit erwischt wird, riskiert den Führerschein. Fahrverbot, Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe sind die Konsequenzen. Achtung Fahranfänger: Während der Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr gilt 0,0 Promille.

Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig. Sie können ebenfalls den Führerschein verlieren. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung sowie eine Geldstrafe sind die Folgen. Ab 0,3 Promille drohen bei Unfällen oder sonst auffälliger Fahrweise Führerscheinentzug, Geldstrafe und Punkte. Bei Unfällen mit Alkohol oder Drogenkonsum kann es zudem Ärger mit dem Autoversicherer geben. Wir wünschen eine tolle und sichere fünfte Jahreszeit in Mittelhessen und überall!

Jörg Reinemer Pressesprecher

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