Nr. 0442
Zum Höhepunkt der Karnevalszeit führte die Polizei Berlin am
vergangenen Wochenende verstärkte
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der gesamten Stadt durch.
Erfahrungsgemäß finden auch in Berlin vor dem Rosenmontag
viele Faschingsveranstaltungen und Feierlichkeiten statt.
Deshalb ging es insbesondere um das gezielte Erkennen
fahruntüchtiger Fahrzeugführer und die Verhinderung von
Verkehrsunfällen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss.
Insgesamt sind im Rahmen stationärer und mobiler Kontrollen
5.008 Fahrzeugführer überprüft worden. 43 Fahrzeugführer
waren deutlich alkoholisiert, bei 22 von ihnen wurde ein
Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille festgestellt. Der
Spitzenwert lag bei etwa 1,9 Promille. Damit waren die
Fahrzeugführer absolut fahruntüchtig und sehen nun einem
Strafverfahren entgegen. Eine Drogenbeeinflussung erkannten die
hierfür besonders geschulten Einsatzkräfte bei 55
Fahrzeugführern, denen die Weiterfahrt untersagt wurde.
Außerdem wurden Blutentnahmen angeordnet. Die Betroffenen
haben nun mit hohen Geldbußen und der Anordnung von
Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.
Mehrere Betroffene versuchten sich den Kontrollen durch Flucht
zu Fuß oder mit dem Fahrzeug zu entziehen.
Beispielsweise widersetzte sich der Fahrer eines Opel in der
Nacht zum Sonntag in der Hauptstraße in Schöneberg den
eindeutigen Weisungen eines Polizisten zum Anhalten. Erst
lautstarke Rufe der Beamten veranlassten ihn schließlich doch,
mitten auf der Fahrbahn zu halten. Er selbst stand unter
Drogeneinfluss und hatte keine Fahrerlaubnis. In seinem
Fahrzeug wurden Betäubungsmittel gefunden.
In einer Kontrollstelle in der Märkischen Allee versuchte ein
Autofahrer erfolglos mit gefälschten Dokumenten über seine
Identität zu täuschen. Auch dieser als Intensivtäter
bekannte Fahrer stand unter dem Einfluss von Drogen und hatte
keine Fahrerlaubnis.
Darüber hinaus wurden weitere 34 Fahrzeugführer ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen. Bei insgesamt 16 Fahrzeugen bestand kein Versicherungsschutz. Zusätzlich wurden in 757 Fällen wegen anderer Verkehrsverstöße weitere Anzeigen geschrieben.