Tötungsdelikt in Rott am Inn – Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Tötungsdelikt in Rott am Inn - Haftbefehl gegen Tatverdächtigen ROTT AM INN, LKR. ROSENHEIM. Am späten gestrigen Abend kam es zu einem Tötungsdelikt in einem Mehrfamilienhaus in Rott am Inn. Auslöser der Tat war nach bisherigen Erkenntnissen eine Streitigkeit aufgrund einer Lärmbelästigung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, erließ das Amtsgericht Rosenheim Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Ermittler und Spurensicherungsbeamte der Kripo Rosenheim arbeiten mit Hochdruck an der vollständigen Aufklärung des Tötungsdeliktes in Rott am Inn. Nach bisherigen Erkenntnissen beschwerten sich am Abend Nachbarn über Lärm in der Wohnung der 20-jährigen Festgenommenen. Zu diesem Zeitpunkt soll sich noch ein 25-jähriger Mann in der Wohnung der 20-Jährigen aufgehalten haben. Im Verlauf der Beschwerde zeigte sich der Tatverdächtige hochaggressiv und fügte den beiden Opfern unvermittelt tödliche Verletzungen zu. Bei den Opfern handelt es sich um einen 73-jährigen Mann und eine 66-jährige Frau. Beide standen bis auf die Nachbarschaft in keiner Beziehung zueinander und wohnten in separaten Wohnungen. In wie weit die 20-jährige Frau mit dem Tatverdächtigen in einer Beziehung stand, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Der 25-Jährige Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit flüchtete unmittelbar nach der Tat und konnte gegen 01:30 Uhr im Rahmen der Schwerpunktfahndung festgenommen werden.

Derzeit suchen Beamte der Bereitschaftspolizei die unmittelbare Tatortumgebung nach Gegenständen ab, die mit der Tat in Verbindung stehen könnten. Beamte des zuständigen Fachkommissariates führten Spurensicherungsmaßnahmen im Hausflur sowie in Wohnungen durch. Für die Ermittler des K1 der Kripo Rosenheim gilt es jetzt die Personen- und Sachbeweise zusammenzuführen, um den genauen Ablauf des Abends zu rekonstruieren. Eine Obduktion der Opfer wird ebenfalls am heutigen Tage durchgeführt.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, beantragte Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Diesem Antrag wurde durch das Amtsgericht Rosenheim statt gegeben. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den Mann. Die 20-Jährige Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Linksammlung Pressemeldung vom 28.02.2017

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