Medien-Info

Rüsselsheim (ots) - Verkehrsunfall

Unfallort : Rüsselsheim, Bernhard-Adelung-Straße Unfallzeit: Samstag, 04.03.2017, 13.00 Uhr Ein 64-jähriger Mann aus Rüsselsheim fuhr beim Ausparken aus einem Grundstück gegen einen anderen, geparkten Pkw und beschädigte diesen am hinteren Stoßfänger. Obwohl er von einem vorbeikommenden Radfahrer auf den Unfall aufmerksam gemacht wurde, entfernte er sich zusammen mit seiner Ehefrau unerlaubt vom Unfallort. Der Unfall wurde von einem weiteren Zeugen der Polizei gemeldet.

Trunkenheitsfahrt

Tatort : Rüsselsheim, August-Bebel-Straße Tatzeit: Sonntag, 05.02.2017, 01.50 Uhr Einer Streife fiel ein Pkw auf, der mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h durch die dortige Siedlung fuhr, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Das Fahrzeug konnte schließlich in der August-Bebel-Straße angehalten werden. Bei der Kontrolle des 34-jährigen Fahrers wurde zunächst leichter Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Neben einem Alkoholtest wurde schließlich auch ein Drogentest durchgeführt, da Anzeichen auf Drogenkonsum bestanden. Auf Vorhalt räumte der Mann den Drogenkonsum ein, beide Tests verliefen positiv. Gegen den Mann wird Strafanzeige erstattet, die Weiterfahrt wurde untersagt.

Um 03.20 Uhr fiel einer Streife in Raunheim, auf dem Parkplatz am Dr.-Bauer-See ein abgestellter Pkw auf, an dem die Beleuchtung eingeschaltet war. Im Fahrzeug befanden sich zwei alkoholisierte Personen. Bei dem 29-jährigen Mann aus Wiesbaden, der auf dem Fahrersitz saß, wurde ein Alkoholtest durchgeführt, der deutlich positiv verlief. Die Frau auf dem Beifahrersitz war ebenfalls stark alkoholisiert. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung einer möglichen Trunkenheitsfahrt sichergestellt.

Ladendiebstahl

Tatort : Rüsselsheim, Wormser Straße Tatzeit: Samstag, 04.03.2017, 19.30 Uhr Ein 26-jähriges Pärchen aus Osteuropa wurde nach einem Ladendiebstahl in einem Verbraucher-Großmarkt vom Ladendetektiv gestellt und konnte sich nicht ausweisen. Daher wurde die Polizei hinzugerufen. Vom Ladendetektiv wurde für die Kaufhausgesellschaft bei den Dieben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro erhoben. Da die Beiden keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, wurde darüber hinaus von der Polizei zur Sicherstellung der Durchführung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung erhoben. Bei der anschließenden Durchsuchung und Überprüfung des Pkw der Beiden wurde festgestellt, daß für den Wagen kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Da der Gebrauch eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ebenfalls unter Strafe gestellt ist, wurde von der Halterin zur Sicherstellung der Durchführung dieses Strafverfahrens ebenfalls eine Sicherheitsleistung erhoben. Weiterhin ist der Mann vom Amtsgericht Rüsselsheim wegen Sachbeschädigung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Wagen wurde zunächst untersagt. Nachdem von der Halterin per Internet ein neuer Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, konnte die Weiterfahrt gestattet werden.

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