Stadtgebiet Verden (ots) - 1. Verkehrsunfall mit Flucht Am 17.03.2017, gegen 16:00 Uhr befährt ein 38-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw den Lerchenweg aus Richtung Trift kommend zu den im Lerchenweg befindlichen Garagen. Dort kollidiert er mit seinem Fahrzeug mit dem Garagenkomplex, wodurch mindestens zwei der Garagen unbenutzbar wurden. Anschließend entfernte sich der Fahrzeugführer vom Unfallort. Durch Zeugenaussagen konnte der Fahrzeugführer ausfindig gemacht werden. Hierbei stellten die eingesetzten Beamten eine Alkoholbeeinflussung beim Fahrzeugführer fest. Neben einer Blutentnahme wurde der Führerschein des Fahrzeugführers einbehalten. Ferner hat sich der Fahrzeugführer wegen Verkehrsunfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung zu verantworten.
2 Verkehrsunfall Am 18.03.2017, gegen 06:10 Uhr befährt ein stark alkoholisierter 37-jähriger Fahrzeugführer den Brunnenweg aus Rtg. Uhlemühlen. An der Einmündung Lindhooper Straße /Brunnenweg biegt dieser nach links in die Lindhooper Straße, kollidiert hier mehrfach mit dem rechten Bordstein, beschleunigt nochmals und prlallt gegen die auf dem Fuß- und Radweg stehende Straßenlaterne. Hiernach rollt er zurück und stößt mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer zusammen. Aufgrund der Alkoholeinwirkung ordnen die Beamten eine Blutentnahme an und stellen den Führerschein des Mannes sicher. Ferner wurde gegen den Fahrzeugführer ein Strafverfahren eingeleitet.
3. Verkehrsunfall mit anschließender Flucht Am 18.03.2017, gegen 07:30 Uhr befährt ein ebenfalls alkoholisierter 30-jähriger Fahrzeugführer die B215, hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer die B215 stadtauswärts in Richtung Dauelsen. Hierbei folgt der alkoholisierte Fahrzeugführer nicht dem Fahrbahnverlauf an einer Verkehrsinsel vorbei und fährt mit der linken Fahrzeugseite über diese drüber. Im weiteren Verlauf kollidiert er seitlich mit einem Verkehrsteilnehmer. Anschließend entfernt sich der Fahrzeugführer von der Unfallstelle, kann aber unweit gestellt werden. Die eingesetzten Beamten stellen beim Unfallverursacher eine Alkoholbeeinflussung fest und ordnen eine Blutentnahme und eine Sicherstellung des Führerscheins an. Ferner hat sich der Fahrzeugführer für eine Verkehrsunfallflucht und eine Straßenverkehrsgefährdung zu verantworten.
Die Männer dürften zukünftig für mehrere Monate auf andere Verkehrsmittel angewiesen sein. Glücklicherweise entstanden bei diesen Unfällen lediglich Sachschäden, so dass keine unbeteiligten Personen in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Bei der Kontrolle eines Kleintransporters aus dem Landkreis Goslar auf der A 27 bei Verden, wurde durch Beamte der Autobahnpolizei Langwedel festgestellt, dass der Fahrer keinen Führerschein dabei hatte. Zunächst gab der 30-jährige an, seinen Führerschein in Polen vergessen zu haben, um schließlich zuzugeben, dass ihm die Fahrerlaubnis schon vor einiger Zeit entzogen worden ist. Gegen ihn und auch gegen den anwesenden Fahrzeughalter, den der Fahrer über seinen Führerscheinbesitz belogen haben soll, wurden Strafverfahren eingeleitet.
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
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