Wenn aus einer Ausrede eine Straftat wird – Vorgetäuschte Straftaten

POL-FB: Wenn aus einer Ausrede eine Straftat wird - Vorgetäuschte Straftaten
Symbolbild

Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Mit sichtbaren Verletzungen und ohne Wertsachen kehrte ein junger Friedberger im Februar mitten in der Nacht von einer Feier nach Hause zurück. Besorgt über seinen Zustand erfragte der Vater die Hintergründe. Sich schämend über die wahren Umstände erzählte der Sohn von einem räuberischen Diebstahl, der sich soeben vor dem Wohnhaus abgespielt haben sollte. Der Vater verständigte daraufhin die Polizei.

Der versuchte Betrug der Versicherung durch das Anzeigen einer Straftat, das Festfahren in einer Ausrede oder Scham und Angst vor Repressalien - nicht immer machen Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Polizei wahrheitsgemäße Angaben. Das etwas faul sein könnte an einer angezeigten Straftat, dieses Gefühl haben Ermittlungs- und Kriminalbeamte immer wieder, ihre Erfahrung trügt sie selten. Nicht immer lässt sich die falsche Aussage oder vorgetäuschte Straftat jedoch auch begründet nachweisen.

Den Verdacht, dass der Friedberger nicht ganz die Wahrheit sagte, hatte der erfahrene Kriminalbeamte, der seinen Fall bearbeitete, sofort. Von zwei Männer mitten in der Nacht vor der eigenen Haustür abgepasst und beraubt worden zu sein, dass schien aus der Erfahrung des Ermittlers unwahrscheinlich. Und tatsächlich räumte der junge Mann in seiner Vernehmung schließlich ein, dass es auf der Feier die er besuchte eine Schlägerei gab, bei welcher er verletzt wurde und bei der er seine Wertsachen verlor. Aus Scham vor dem Vater in eine solche Rauferei verwickelt gewesen zu sein, dachte er sich im betrunkenen Zustand die andere Geschichte aus. Nachdem der Vater die Polizei verständigt hatte, traute er sich noch weniger als zuvor die Wahrheit zu erzählen.

Besser spät als nie räumte er seine Notlüge ein und mildert damit sicher auch die Strafe, die ihn wegen des Vortäuschens einer Straftat erwarten wird. Nach Paragraph 145d des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, "Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei".

Eine gänzlich andere Motivation hatte eine Bad Nauheimerin, deren Schlüsselbund aus ungeklärter Ursache im November letzten Jahres verloren ging oder geklaut wurde. In die Tausende gingen die Kosten, um die entsprechenden Schließanlagen und Schlösser zu tauschen, für die Schlüssel an diesem Bund befestigt waren. So entschloss sich die Frau schließlich bei der Polizei eine Raubstraftat anzuzeigen, in der Absicht, dass so die Versicherung die Kosten für den Schlüsselverlust übernehmen würde. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch immer mehr Zweifel an der Version, dass ein Fremder plötzlich beim Müllausleeren der Bad Nauheimerin den Schlüsselbund aus der Hand riss, bis auch sie schließlich in einer Vernehmung zurückruderte und die Wahrheit sagte.

Im Jahr 2016 zeigten Beamte in der Wetterau in 19 Fällen das Vortäuschen einer Straftat an. Eine eher niedrige Zahl im Verlauf der letzten Jahre. 2015 waren es noch 29 Anzeigen, 2014 - 12 Anzeigen, 2013 - 26 Anzeigen und 2012 - 32 Anzeigen. Die dahinterstehenden ursprünglich gemachten Anzeigen waren dabei genauso verschieden wie die Tatverdächtigen und ihre Motivationen.

Auf 17.000 Euro belief sich der Schaden, den ein Altenstädter im Februar 2017 vermutlich in seiner Heimatgemeinde bei einem Unfall verursachte. Unter Alkoholeinfluss stehend stieß er mit seinem PKW gegen einen geparkten LKW. Bei der anschließenden Unfallflucht blieb das Kennzeichen des Fahrzeuges am Unfallort zurück. Als die Polizei die Ermittlungen an der Halteranschrift durchführte, gab der Altenstädter jedoch an der PKW sei gestohlen worden. Die Ermittlungen ergaben jedoch auch hier schnell, dass der geschilderte Diebstahl eher nicht der Wahrheit entspricht und damit die Trunkenheit im Straßenverkehr und die Unfallflucht verdeckt werden sollten.

Bekanntschaft mit einer Laterne macht der PKW eines Bad Vilbelers im August 2016. Anstatt diesen Fahrfehler einzugestehen, zeigte der Senior jedoch eine Unfallflucht zu seinem Nachteil an. Damit kam er jedoch nicht durch, da ein Zeuge den Unfall beobachtet hatte und der Polizei davon berichtete.

So war auch die angebliche Unfallflucht eines im Begegnungsverkehr zu weit auf die Gegenfahrbahn der Bundesstraße 3 bei Bad Vilbel geratenen Verkehrsteilnehmers im September vermutlich nur vorgetäuscht. Der Niddataler hatte in Wirklichkeit wohl selbst eine Leitplanke touchierte, wie die weiteren Ermittlungen zeigten.

Den Diebstahl zweier E-Bikes im Wert von 2000 Euro zeigte ein Camper vom Gederner See im vergangenen August an. Allerdings stand auch hier der Betrug der Versicherung offenbar im Vordergrund, als die Anzeige erstattet wurde. Die Räder hatte der Camper nämlich offenbar überhaupt nicht mit an den See gebracht, wie die Ermittlungen an der Heimatanschrift des Urlaubers aus dem Landkreis Börde ergaben.

Mit der Wahrheit lebt es sich besser! Wer mit dem Gedanken spielt eine Straftat anzuzeigen, die es so nicht gab, der sollte sich darüber bewusst sein, dass die Strafen nicht unerheblich sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe kann das Vortäuschen einer Straftat bestraft werden. Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung. Die Vortäuschenden müssen mit der Lüge leben und sie dauerhaft aufrecht erhalten.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh