Wesel (ots) - Am Dienstagabend gegen 20.30 Uhr befuhr ein 59-jähriger Fahrradfahrer den Radweg der Hamminkelner Landstraße in Richtung Ackerstraße. An der Kreuzung mit der Karl-Straube-Straße stieß er mit dem Pkw eines 81-jährigen Weselers zusammen. Dieser beabsichtigte, von der Hamminkelner Landstraße aus Richtung Ackerstraße kommend, nach links in die Karl-Straube-Straße abzubiegen. Der Radfahrer verletzte sich so schwer, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Da die Atemluft des 59-Jährigen nach Alkohol roch, entnahm ein Arzt eine Blutprobe.
Die Polizei rät:
Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist jedoch ein Irrtum. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Kommen jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall o.ä.) hinzu, können Fahrradfahrer bereits bei geringeren Promillewerten zur Blutprobe "gebeten" werden.
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