++ Frühlingsmarkt Lüneburg ++ gemeinsame Streife gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ++ präventiver Jugendschutz im Fokus von Hansestadt und Polizei Lüneburg ++

Lüneburg (ots) - ++ Frühlingsmarkt Lüneburg ++ gemeinsame Streife gegen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen ++ präventiver Jugendschutz im Fokus von Hansestadt und Polizei Lüneburg ++

Lüneburg

In der Hansestadt Lüneburg haben Veranstaltungen wie u.a. der Frühlingsmarkt oder das Stadtfest einen allgemein hohen Stellenwert. Leider sind diese Events hier und da von negativen Begleiterscheinungen geprägt.

Viele Gäste und insbesondere Jugendliche fallen durch übermäßigen Alkoholkonsum auf. Betrunkene Jugendliche sind in diesem Zusammenhang oftmals Opfer aber auch Täter von Körperverletzungen, Diebstahl, Beleidigungen und Sachbeschädigungen - Straftaten die die Polizei auf den Plan rufen.

Der Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten vor Ort ist erforderlich, um medizinische Hilfe und die Einhaltung des Jugendschutzes sowie einen störungsfreien Verlauf dieser Veranstaltungen zu gewährleisten.

Um nicht nur reagieren zu können sondern um Zuwiderhandlungen und genannte Auswüchse gar nicht erst entstehen zu lassen, werden von der Hansestadt Lüneburg sowie der Polizei in diesem Jahr proaktive Kontrollen mit dem Schwerpunkt Prävention durchgeführt. Prävention bedeutet aktiv zu werden, bevor ein unerwünschtes Ereignis eintritt.

Im Rahmen dieser "gemischten Streife" werden nicht nur Standbetreiber und Supermärkte gezielt auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes angesprochen. Jugendliche werden - auch im näheren Umfeld des Frühlingsmarktes - angesprochen, aufgeklärt und kontrolliert.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken, es darf also kein Alkohol an sie abgegeben werden. 16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt, aber keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen. Dazu zählen zum Beispiel Alkopops oder auch selbst hergestellte "Mischungen" mit Korn oder Wodka in Limonadenflaschen oder Tetra-Packs. Tabakwaren sind zudem erst ab dem 18. Geburtstag erlaubt. Auch darauf wird geachtet.

Sollte ein Kind von den Behörden alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen es die Eltern selbst abholen. Wenn das nicht möglich ist, können den Eltern anfallende Kosten in Rechnung gestellt werden. So weit wollen wir es gar nicht erst kommen lassen.

Eltern möchten wir an ihre Verantwortung und Vorbildfunktion erinnern. Kommen sie mit ihren Kindern ins Gespräch und sprechen sie über verantwortungsvollen Genuss aber auch über die Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol.

Wichtig ist dabei, dass Eltern klar und eindeutig in ihrer Haltung sind und Vereinbarungen treffen, ob und wie ihr Kind mit Alkohol in der Öffentlichkeit umgehen soll. Auch sollten Eltern mit anderen Eltern darüber sprechen und gemeinsam mit allen Beteiligten für fröhliche öffentliche Veranstaltungen sorgen, auch im Sinne ihrer Kinder.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
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