Hamburg (ots) - Zeit: 26.04.2017, 08:00 Uhr Orte: Hamburg-Hamm, Luisenweg; Hamburg-Groß-Borstel, Beerboomstücken; Hamburg-Wandsbek, Walddörferstraße; Oststeinbek, Hamburger Kamp; Norderstedt, Fabersweg; Garlstorf, Winsener Landstraße; Glinde, Beim Zeugamt
Beamte des Drogendezernats (LKA 62) haben gestern acht Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt, drei Cannabisplantagen aufgefunden und zwei Deutsche (45, 50) dem Haftrichter zugeführt.
Dem LKA 62 lagen Hinweise auf gewerbsmäßigen Cannabisanbau in mehreren Wohnungen bzw. Lagerhallen vor. Durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wurden hierauf Durchsuchungsbeschlüsse für acht Objekte in Hamburg, Oststeinbek, Norderstedt, Garlstorf und Glinde erwirkt.
Die vom Amtsgericht Hamburg erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse wurden bereits am Mittwoch vollstreckt. Zwei Etagen eines Gewerbeobjektes in Hamburg-Hamm, Grundfläche jeweils ca. 450 m², waren unter Einsatz von technischem Equipments zur Pflanzenaufzucht umfunktioniert.
In dem Objekt wurde der Mieter der beiden Etagen, ein 50-jähriger Deutscher, angetroffen und vorläufig festgenommen. In den Räumen wurden insgesamt 4698 Cannabispflanzen in unterschiedlichen Wachstumsphasen sichergestellt. Bei dem 50-Jährigen wurden 7.200 EUR Bargeld beschlagnahmt.
Der Hauptbeschuldigte, ein 45-Jähriger Deutscher, wurde im Rahmen der Durchsuchung einer Firma in Norderstedt vorläufig festgenommen. In der Wohnung des Mannes in Hamburg-Groß-Borstel fanden die Ermittler neben Datenträgern auch Cannabissamen.
In den Kellerräumen von zwei Wohnungen in Oststeinbek fanden die Ermittler des Drogendezernats zwei weitere Cannabis-Plantagen mit 222 und 234 Pflanzen.
Die Pflanzen wurden abgeerntet und das Cannabis sichergestellt. Zudem wurden die Indoor-Anlagen sichergestellt, abgebaut und abtransportiert.
Im Rahmen der Ermittlungen konnten zwei weitere Tatverdächtige, ein 43-jähriger und ein 48-jähriger Deutscher ermittelt und vorläufig festgenommen werden. Hierbei handelt es sich um die Wohnungsinhaber der Kellerräume, in denen die beiden anderen Plantagen sichergestellt wurden. Die beiden Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Der 45-jährige Hauptbeschuldigte und der 50-jährige Mieter der Etagen im Gewerbeobjekt wurden dem Haftrichter zugeführt.
Uh.
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