Nürnberg (ots) - Betrunken und unbelehrbar zeigte sich am Sonntag (14.05.2017) ein niederländischer Schiffsführer gegenüber den Behörden. Letztlich mussten gegen den Mann ein Straf- und mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Der 45-Jährige fiel bereits in den frühen Morgenstunden in der Nürnberger Innenstadt auf. Er war in der Schlotfegergasse auf einem Fahrrad unterwegs und fuhr in Schlangenlinien am Polizeipräsidium vorbei. Prompt wurden die Beamten auf ihn aufmerksam und hielten ihn an. Sie maßen einen Promillewert von mehr als 2,1. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr war die Folge.
Bei der Anzeigenaufnahme stellte sich heraus, dass der Beschuldigte Kapitän eines Gütermotorschiffes ist. Sein Schiff lag im Nürnberger Hafen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde deshalb die Bezahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet und der Mann entlassen. Zudem wurde er darüber belehrt, dass er sein Schiff in diesem Zustand nicht führen darf.
Vorsorglich informierte die Polizei Vertreter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes. Diese setzten sich mit dem Kapitän in Verbindung und untersagten ihm ebenfalls die Fahrt mit seinem Güterschiff. Das allerdings schien den Mann nicht zu beeindrucken. Wenige Stunden später traf er nämlich mit seinem Schiff an der Schleuse Kriegenbrunn (bei Erlangen) ein und begehrte Einlass. Die Schleusenwärter verständigten umgehend die Polizei, die einen weiteren Alkoholtest durchführte. Nun zeigte das Gerät einen Wert von 0,5 Promille. Die Schleusentore blieben deshalb geschlossen. Erst als am Abend ein dritter Alkoholtest mit einem Wert von 0,0 Promille die Fahrtauglichkeit des Kapitäns bestätigte, durfte er mit seinem Schiff nach Bamberg weiterfahren.
Neben dem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr muss der 45-Jährige auch mit einem Bußgeldverfahren nach der Binnenschifffahrtsverordnung rechnen. Zudem verstieß er gegen eine besondere Anweisung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Der Ausgang beider Bußgeldverfahren bleibt abzuwarten.
Bert Rauenbusch/n
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