Das Wort „langweilig“ gibt es bei der Polizeiarbeit nicht – Spannend, traurig, aber durchaus auch kurios oder belastend kann die Arbeit sein – hier ein Überblick der letzten Stunden aus der Wetterau

POL-FB: Das Wort "langweilig" gibt es bei der Polizeiarbeit nicht - Spannend, traurig, aber durchaus auch kurios oder belastend kann die Arbeit sein - hier ein Überblick der letzten Stunden aus der Wetterau
Symbolbild

Friedberg (ots) - Langweilig kennen wir nicht

Mal spannend, mal lustig, mal kurios, aber leider auch oft traurig und belastend - Der Polizeiberuf ist nichts für schwache Nerven. Mit viel Herzblut und Engagement sind trotz allem tagtäglich und rund um die Uhr Polizistinnen und Polizisten für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Sicherheit im Einsatz. Was sie dabei so alles erleben, dazu hier ein kleiner Ausschnitt aus den vergangenen Stunden aus der Wetterau:

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Diebe ermitteln

Egal ob bei der Polizeidienststelle direkt zur Anzeige gebracht, über die Onlinewache (www.polizei.hessen.de) mitgeteilt oder persönlich am Ort des Geschehens der Polizei vorgetragen - Nach einem Diebstahl sind verschiedenste Arbeiten nötig und möglich. Von einer genauen Aufnahme des Sachverhaltes, einer Spurensicherung, der Fertigung von Fotoaufnahmen, der Durchführung von Fahndungsmaßnahmen, der Befragungen von Zeugen und Anwohnern bis schließlich zu den schriftlichen Ausführungen können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich und zielführend sein.

Während die polizeilichen Tätigkeiten im Rahmen des sogenannten "Ersten Angriffs" in aller Regel durch die Beamten der Schutzpolizei erfolgen, werden die weiteren Ermittlungen je nach Diebesgut, Tatbegehungsweise und Tatort von verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der Polizei weitergeführt. Beispielsweise von den Ermittlungsgruppen, die bei den örtlichen Polizeistationen angesiedelt sind, oder von den Beamtinnen und Beamten der Kriminalkommissariate, die in der Wetterau zentral in Friedberg untergebracht sind.

Bad Nauheim: Ein mobiles Navigationsgerät im Wert von 150 Euro nahm ein Dieb am gestrigen Dienstag aus einem blauen Citroen Saxo, der in der ersten Parkebene des Parkhauses am Gradierwerk abgestellt war. Möglich war dies dem Täter, weil der PKW vermutlich unverschlossen war. Hinweise auf den Dieb erbittet die Ermittlungsgruppe der Polizei in Friedberg, Tel. 06031-601-0.

Bad Vilbel: Einen Wert von 75.000 Euro hat der silberfarbene Dethleffs Wohnanhänger, den Diebe zwischen dem 05. und 23. Mai in der Homburger Straße entwendeten. Am Straßenrand stand der Anhänger, der mit einem Kupplungsschloss gesichert war und von dem nunmehr jede Spur fehlt. Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, bittet um Hinweise. Dabei kann auch die Information weiterhelfen, seit wann der Anhänger nicht mehr in der Homburger Straße steht.

Bad Vilbel: Einen Motorroller entwendete ein Dieb zwischen 22 Uhr am Sonntag und 08 Uhr am Dienstag in der Frankfurter Straße im Bereich der 70er Hausnummern. Der blaue Yiying Roller im Wert von 700 Euro war mit einem Bügel durch das Hinterrad gesichert, welchen der Täter entfernen musste, um das Zweirad mitnehmen zu können. Die Ermittlungsgruppe der Polizeistation Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, bittet um Hinweise auf den Verbleib des Rollers.

Butzbach: Während einer Anlieferung auf einem Firmengelände in der Weiherstraße in Griedel, ließ ein Transporter-Fahrer am Dienstag das Fahrzeug unverschlossen. Gegen 13 Uhr nutzte ein Dieb diesen Umstand aus und entwendete einen schwarzen Deuter Rucksack samt Geldbörse mit diversen Papieren aus dem Führerhaus. Hinweise auf den Dieb erbittet die Polizei in Butzbach, Tel. 06033-9110-0.

Limeshain: Beide amtlichen Kennzeichen eines blauen Opel Zafira entwendete ein Dieb zwischen 18 Uhr am Freitag und 07.30 Uhr am Montag. In dieser Zeit stand der PKW auf einem Firmengelände in der Wernher-von-Braun-Straße in Rommelhausen. Die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, bittet um Hinweise auf den Verbleib der Kennzeichen BÜD-WM 99.

Streitschlichter

Ob Eheleute, Freunde, Saufkumpanen oder völlig Fremde in Streit geraten spielt keine Rolle, wenn die Polizei zu Hilfe gerufen wird. Keiner hat das Recht einen anderen zu beleidigen, zu bedrohen oder gar zu verletzen. In einigen Fällen sind es die Streitenden selbst, die die Polizei um Hilfe bitten, in anderen Fällen verständigen aber auch Dritte aus Sorge die Beamten. Nicht nur zum Schlichten sind diese dann vor Ort, sie nehmen auch entsprechende Anzeigen auf und sprechen im Bedarfsfall Platzverweise oder Wegweisungsverfügungen aus.

Karben: Aus einer Kleingartenanlage in Okarben riefen die dortigen Kleingärtner am Dienstagabend, gegen 21 Uhr, die Polizei zu Hilfe. Im Rahmen eines Streits unter Gartennachbarn soll ein 54-Jähriger einen 32-Jährigen beleidigt, bedroht und auf den Kopf geschlagen haben. Der 54-Jährige wiederum wird beschuldigt mit einem Stock auf den 32-Jährigen eingeschlagen zu haben, während dieser von einem dritten Beteiligten festgehalten wurde. Zwei Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung fertige die Polizei schließlich nach der Aufnahme des Sachverhaltes und der Schlichtung des Streits. Was sich tatsächlich am Abend in der Kleingartenanlage in der Großgasse ereignet, bringen hoffentlich die weiteren Ermittlungen ans Licht. Mögliche Zeugen des Vorfalls können diese unterstützen, indem sie sich bei der Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, melden.

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Verkehrssicherheit

Die Verkehrstüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern und ihren Fahrzeugen muss gegeben sein, damit keine Gefährdung Dritter entsteht. Weil diese Gefahr nicht jeder sieht oder ernst nimmt, bedarf es der Kontrollen durch die Polizei.

Bad Vilbel: Kontrolliert werden wollte ein 49-jähriger Vilbeler nicht. In der Frankfurter Straße hatten die Beamten der örtlichen Polizeistation am frühen Mittwochmorgen eine Kontrollstelle eingerichtet, welche der Vilbeler gegen 01.10 Uhr passierte. Ohne auf die Anhaltezeichen zu achten, fuhr er einfach weiter. Die Polizisten folgten ihm daraufhin und konnten ihn nach kurzer Verfolgungsfahrt in der Martin-Reck-Straße anhalten. Dabei ergab sich schnell der Grund für die Flucht: Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein nahm der 49-Jährige am öffentlichen Straßenverkehr teil. Seine Fahrt endete daher mit der Kontrolle, sein PKW musste stehen bleiben.

Auch für einen 38-jährigen Offenbacher endete die Fahrt in der vergangenen Nacht an der Kontrollstelle in der Frankfurter Straße. Um 01.45 Uhr zeigte der Atemalkoholtest bei ihm fast 1 Promille an. Da die Polizisten bei dem Autofahrer keine Ausfallerscheinungen feststellen konnten und er unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille) blieb, bedurfte es keiner Blutentnahme. Die Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtestes auf der Polizeidienststelle reichte aus, um den Verstoß ahnden zu können. Wer mit mehr als nachweisbaren 0,5 Promille in der Atemluft am Straßenverkehr teilnimmt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, muss beim ersten Verstoß dieser Art mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Der Offenbacher durfte im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen zu Fuß die Dienststelle verlassen und wird in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle erhalten.

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Unfallaufnahme

Parkplatzrempler, Auffahrunfälle, Zusammenstöße im Bereich von Kreuzungen oder Fehler beim Überholen sind nur einige Unfallhergänge, die die Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei tagtäglich aufnehmen. Oft bleibt es glücklicherweise bei einem reinen Sachschaden, dessen Regulierung zwar einigen Ärger und Aufwand bedeuten kann, jedoch keine nachhaltige psychische Belastung darstellt. Anders sieht dies aus, wenn Unfallbeteiligte verletzt oder gar getötet werden. Für alle Betroffenen, für Zeugen, für Angehörige, aber eben auch für die Helfer und Einsatzkräfte sind solche Unfälle eine Belastung. Trotz aller Emotionalität muss die Arbeit vor Ort professionell erledigt werden, um spätere Ermittlungen zur Unfallursache zu ermöglichen und das weitere Verfahren auf sichere Beine zu stellen. Aber gerade dann, wenn die Opfer versorgt, die Unfallstelle geräumt und die Sachverhalte zu Papier gebracht sind, müssen alle Beteiligten die Eindrücke verarbeiten. Bei den Polizeikräften geht dies in den meisten Fällen durch Gespräche mit den Kollegen und etwas Abstand zum Geschehen. Sollte das nicht ausreichen steht den Beamtinnen und Beamten auch ein polizeiinternes Betreuungsnetzwerk aus psychologisch geschulten Ansprechpartnern zur Verfügung.

Büdingen: Ein Rettungshubschrauber brachte am Dienstagabend einen 25-jährigen Ortenberger mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Gegen 18.20 Uhr überholte der Ortenberger mit seinem Motorrad auf Bundesstraße 457 zwischen Büches und Büdingen eine Fahrzeugschlange, die sich aufgrund eines wartenden Linksabbiegers in Höhe des Erbacher Hofs gebildet hatte. Noch während des Überholvorgangs des Motorradfahrers konnte die 33-jährige Büdingerin mit ihrem VW nach links in die Zufahrt zum Hof abbiegen. Der Motorradfahrer erkannte die Situation, versuchte den Überholvorgang noch abzubrechen, kam dabei jedoch zu Fall und prallte mit seinem Krad gegen den Renault eines 31-jährigen Büdingers, der als einer von mehreren Autofahrern hinter dem VW auf die Weiterfahrt wartete. Der Ortenberger schleuderte nach dem Zusammenstoß auf den BMW eines ebenfalls wartenden 36-jährigen Büdingers, bevor er am Straßenrand mit schweren Verletzungen zum Liegen kam. Sein Krad landete im Straßengraben, an ihm entstand Totalschaden.

Nicht jeder steht zu dem Schaden, den er verursacht hat. Trotz des Wissens um die Strafbarkeit einer Unfallflucht, die jedem Kraftfahrzeugführer in der Fahrschule vermittelt wurde, machen sich viel zu viele Unfallverursacher aus dem Staub. Die Konsequenz ist nicht nur die Begehung einer Straftat, sondern auch die Außerachtlassung jeder Moral. Die Geschädigten eines Unfalls bleiben nämlich oft auf ihren Schäden sitzen, müssen sie selbst regulieren oder werden zumindest von der Versicherung höher gestuft.

Bad Nauheim: Weiter gekommen sind die Unfallfluchtermittler in einem Fall vom 14. Mai. An diesem frühen Sonntagmorgen überfuhr ein Unbekannter eine Verkehrsinsel in der Bad Nauheimer Straße in Steinfurth, beschädigte dabei zwei Verkehrsschilder und fuhr trotz allem weiter. Gegen 02.20 Uhr stellten Passanten den Schaden fest und informierten die Polizei. Diese konnte nunmehr anhand der zurückgebliebenen Fahrzeugteile des Unfallverursachers ermitteln, dass er mit einem VW Caddy (Baujahr 2015 / Modelljahr 2016) unterwegs gewesen sein muss. Bei dem Fahrzeug muss nach dem Unfall der Unterbodenschutz gefehlt und der Radlauf vorne rechts beschädigt gewesen sein. Die Polizei in Friedberg, Tel. 06031-601-0, bittet weiterhin um Hinweise. Wer konnte den Unfall beobachten, einen VW Caddy mit entsprechenden Beschädigungen nach dem 14. Mai sehen oder kann andere Mitteilungen zur Sache machen?

Büdingen: Im Begegnungsverkehr in der Thiergartenstraße stieß der Fahrer eines silberfarbenen PKW am Dienstag, gegen 14.30 Uhr, mit seinem Fahrzeug gegen den Außenspiegel eines blauen Ford B-Max. Der Unfallverursacher fuhr nach dem Zusammenstoß weiter, obwohl an dem Spiegel des Ford ein Schaden von etwa 200 Euro entstanden war. Hinweise auf den Unfallverursacher nimmt die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, entgegen.

Butzbach: Gleich zwei Unfallfluchten zu seinem Nachteil brachte ein Butzbacher erst jetzt zur Anzeige. Sein schwarzer BMW wurde sowohl zwischen dem 13. und 15. Mai, als auch zwischen dem 19 und 20. Mai angefahren, als er auf dem Schlossplatz abgestellt war. In beiden Fällen fuhr der Unfallverursacher davon, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen. Die Polizei in Butzbach, Tel. 06033-9110-0, bittet um Hinweise. Sowohl im vorderen, als auch hinteren Bereich an der Fahrerseite des BMW sind durch die Unfälle Schäden in Höhe von 500 Euro entstanden.

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Vermisstensuche

Ihre Grenzen austestende Jugendliche, mit dem Klassenkamerad auf Abenteuerreise befindliche Kinder, orientierungslose Senioren, psychisch Kranke oder auch Opfer einer Straftat - Vermisstensuchen gehören zum Alltag in der Polizeiarbeit immer dazu. Nicht immer ist dabei bereits von Anfang an klar, warum Menschen nicht nach Hause zurückgekehrt sind. Sicher ist jedoch in diesen Fällen immer, dass eine Gefahr für die Vermissten besteht. Daher gilt es keine Zeit zu verlieren und sofort Maßnahmen in verschiedenste Richtungen zu tätigen.

Bad Vilbel: Ihren dementen hochbetagten Vater meldete eine Frau aus Bad Vilbel am späten Dienstagabend als vermisst. Sofort starte die Polizei Suchmaßnahmen in seiner Wohnung und im weiteren Bereich um diese herum. Gleichzeit wurden beliebte Aufenthaltsorte des Seniors überprüft. Glückerweise stellte sich schnell ein Erfolg ein. Schon eine halbe Stunde nach Eingang der Vermisstenmeldung, konnte durch die parallel eingeleiteten Ermittlungen festgestellt werden, dass der Senior sich in einem Krankenhaus in Offenbach befand, nachdem er zuvor orientierungslos und dehydriert in Neu-Isenburg angetroffen wurde.

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(Ungewöhnliche) Hilfen

Rund um die Uhr ist die Polizei Ansprechpartner für vielerlei Anliegen aus der Bevölkerung. Die Art der notwendigen Hilfeleistung kann dabei sehr verschieden sein, etwa wenn das Auto verschwunden ist bzw. der eigentliche Parkplatz vergessen wurde oder wenn der Rauchmelder einer Seniorin aufgrund schwacher Batterien mitten in der Nacht einfach keine Ruhe gibt und der Techniker erst am nächsten Tag zu Hilfe geholt werden kann. Es sind die manchmal großen, oft aber kleinen Dinge des Alltags, bei denen der "Freund und Helfer" sprichwörtlich zum Einsatz kommt.

Bad Nauheim: Einer Seniorin reichte beispielweise schon ein Gespräch und Besuch aus, um sie zu beruhigen. Völlig aufgelöst meldete sie über Notruf am heutigen Mittwochmorgen in der Nacht von Einbrechern bestohlen worden zu sein während sie schlief. Da die Seniorin sich aufgrund ihrer Verängstigung kaum zum Sachverhalt äußern konnte, bedurfte es trotz leicht konfuser Schilderungen eines Gesprächs in ihrer Wohnung. Die Polizisten konnten dort zum Glück keinen Einbruch feststellen. Stattdessen stellte sich heraus, dass die Seniorin aufgrund gesundheitlich notwendiger starker Medikamente schlecht geträumt hatte. Am Ende war auch sie erleichtert darüber, dass keine Straftat vorlag und bedankte sich bei den Polizisten.

Büdingen: Tolle Vorarbeit leistete am heutigen Morgen eine Verkehrsteilnehmerin, die auf ihrer Fahrt auf der Landstraße 3193 zwischen Bindsachsen und Büdingen vier schwarz-bunten Rindern begegnete. Diese waren von einer Weide ausgebüchst. Während die Verkehrsteilnehmerin vor Ort bei den Tieren wartete, liefen die auf eine Pferdekoppel. Geistesgegenwärtig schloss die Mitteilerin diese und verhinderte so den weiteren Spaziergang der Tiere und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Die Polizei musste daraufhin nur noch den Tierhalter ermitteln, der sich um den weiteren Verbleib der Tiere kümmerte.

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Aus der "kuriosen Ecke" - Sachen gibt's

Nidda: Dass es im Polizeialltag nichts gibt, was es nicht gibt, konnte ein Beamter des Polizeiposten Nidda in dieser Woche wieder einmal erleben. Ein 20-jähriger Mann fand sich am Dienstagabend auf dem Polizeiposten ein und wollte Anzeige wegen Betruges erstatten. Ein anderer hatte missbräuchlicher Weise in seinem Namen einen Vertrag abgeschlossen. Routinemäßig vernahm der Polizist den jungen Mann als Zeugen zu dem Betrug. Während der Vernehmung jedoch wurde er den Verdacht nicht los, dass der leicht süßlich Geruch von Marihuana in seine Nase drang. Da sich auf dem Polizeiposten keine sichergestellten Betäubungsmittel befanden, fragte der Polizist kurzum den 20-Jährigen, ob er Drogen einstecken hätte. Das verneinte er, auch irgendwie zu recht, denn direkt einstecken hatte er auch keine Drogen. In seinem Rucksack fanden sich jedoch sieben kleine Plömbchen mit insgesamt 13 Gramm Marihuana. So wurde aus dem Geschädigten der Betrugsstraftat auch der Beschuldigte eines Betäubungsmitteldeliktes. Er gab an die Drogen für das lange Wochenende für den eigenen Gebrauch eingekauft zu haben. Dank der guten Spürnase des Polizisten hat er nun die Chance ein drogenfreies Wochenende zu verbringen.

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Übrigens

Wer nun selbst Interesse am Polizeiberuf gewonnen hat, der sollte sich folgenden Termin merken:

*** Dienstag, 20. Juni, 17 Uhr ****

Unsere Einstellungsberaterin Corina Weisbrod bietet an diesem Tag bei der Polizei in Friedberg eine Informationsveranstaltung rund um den Polizeiberuf, die Einstellungsvoraussetzungen und die Testmodalitäten an. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist erforderlich und unter der Telefonnummer 06031-601-155 oder der E-Mail-Adresse Einstellungsberatung.ppmh@polizei.hessen.de möglich.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
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Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh