Behördenübergreifende Großkontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs


24.06.2017, PP Oberbayern Süd

Behördenübergreifende Großkontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs
SIEGSDORF, LKR. TRAUNSTEIN. Am Freitagnachmittag, 23. Juni.2017, fand an der Autobahn BAB A8 München-Salzburg, auf einer nahegelegenen Kontrollstelle, eine groß angelegte Kontrollaktion des grenzüberschreitenden, gewerblichen Personenverkehrs statt. Dabei mussten 22 Fahrzeuge, bzw. deren Fahrer, beanstandet werden. Zur Sicherstellung der zu erwartenden Straf- und Bußgeldverfahren wurde ein Gesamtbetrag von ca. 7.500 Euro einbehalten.



Innerhalb von sechs Stunden kontrollierten etwa 60 Einsatzkräfte von 17 verschiedenen Dienststellen insgesamt 37 Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Personenverkehr. Da der Personenverkehr auf dieser Linie hauptsächlich von ausländischen Linien betrieben wird, wurden auch nur zwei Fahrzeuge mit deutscher Zulassung kontrolliert.

Gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern, dem Hauptzollamt Rosenheim, Vertretern der Landespolizeidirektionen Salzburg und Kärnten, Polizeikräften der Bundespolizei sowie aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen und den Polizeipräsidien München, Schwaben Nord, Oberbayern Nord, Oberbayern Süd und der Bayerischen Bereitschaftspolizei, wurde die Überprüfung von 31 Reisebussen und sechs Kleintransportern durchgeführt.

Die Beanstandungsquote von knapp 60 Prozent zeigt die Notwendigkeit solcher behördenübergreifenden Kontrollaktionen sehr deutlich:

Insgesamt waren 22 der kontrollierten Fahrzeuge bzw. deren Fahrer zu beanstanden, wobei sechs Beanstandungen bei den Kleintransportern und den zum Teil mitgeführten Anhängern festgestellt wurden.

Bei vielen Bussen bzw. Kleintransportern waren mehrere Verstöße gleichzeitig festzustellen. Neben Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie dem Genehmigungsverfahren wurden auch technische Mängel an Lenkung, Bremsen, Bereifung und tragenden Rahmenteilen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Gegen einen Fahrer wird ein Strafverfahren wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und gegen einen weiteren seitens des Zolls steuerliche Ermittlungen eingeleitet.

Für sechs Fahrzeuge war die Reise an der Kontrollstelle beendet. Der Gutachter vor Ort monierte bei zwei Reisebussen und zwei Anhängern so gravierende Mängel, dass an eine Weiterfahrt nicht mehr zu denken war. Beide Reisebusse waren an tragenden Teilen so stark durchrostet dass sie der Gutachter vor Ort sofort aus dem Verkehr zog. Bei einem Kleintransporter und einem Anhänger wurde die Weiterfahrt wegen gravierender Überladung (ca. 20 und 50 Prozent) untersagt.

Unter den etwa 950 Reisenden waren sechs Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Weitere vier Mitreisende erwartet ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts.

Die Betreuung und Versorgung der Kontrollkräfte und der Fahrgäste erfolgte dankenswerter Weise von Einsatzkräften des Malteser Hilfsdienstes e.V. Traunstein.