Verkehrsunfall zwischen Autofahrer und Radfahrer/ Hürth

POL-REK: 170803-1: Verkehrsunfall zwischen Autofahrer und Radfahrer/ Hürth
Symbolbild

Rhein-Erft-Kreis (ots) - Radfahrer leicht verletzt. Am Mittwoch (02. August) kam es um 16:15 Uhr in Hürth-Hermülheim auf der Spijkenisser Straße in der dortigen Unterführung des Hürth Parks zu einem Verkehrsunfall. Ein Fahrradfahrer (67) und ein vorrausfahrender Autofahrer (23) fuhren durch die Unterführung in Richtung eines Verbrauchermarktes. Der 23-jährige Hürther musste seinen Wagen verkehrsbedingt abbremsen. Der 67-Jährige bemerkte dies zu spät und stieß gegen das Heck des Autos. Er fiel zu Boden und verletzte sich leicht. Am Fahrzeug des 23-Jährigen entstand leichter Sachschaden. Die Polizei und ein Rettungswagen erschienen an der Unfallstelle. Der Radfahrer wurde vor Ort behandelt. Die Polizisten rochen in der Atemluft des Radfahrers Alkohol. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von 2,06 Promille. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen ihn ein.

Präventionshinweis: Nicht nur Fahrer eines Kraftfahrzeuges können eine Trunkenheitsfahrt begehen, sondern auch Radfahrer. Wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann, sollte es nicht benutzt werden. Für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof eine Promillegrenze von 1,6 Promille als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze festgesetzt. Hat dieser sogar einen Verkehrsunfall verursacht, so ist - wie bei Kraftfahrzeugführern - bereits die 0,3-Promillegrenze für weitere Maßnahmen ausschlaggebend. (fs)

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