Hamm-Bockum-Hövel (ots) - Nach einer Verkehrsunfallflucht konnten Polizeibeamte unter Mithilfe eines Diensthundes am Samstagmorgen, 19. August, zwei Tatverdächtige stellen. Zuvor wurde gegen 8.10 Uhr in der ländlich gelegenen Straße Holsen ein geparkter Ford Fiesta beschädigt. Das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Unfallzeugen gaben vor Ort Hinweise auf einen flüchtenden VW Golf. Nach dem Verkehrsunfall entfernte sich das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Süden und verursachte dabei beinahe einen weiteren fatalen Verkehrsunfall. Eine 49-jährige Frau befand sich mit ihren Hunden zum Spaziergang am Dornheideweg. Als sie den mit hoher Geschwindigkeit herannahenden VW Golf bemerkte, konnte sie sich nur mit einem beherzten Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Der erheblich beschädigte Golf konnte im Rahmen der Fahndung gegen 9 Uhr in der Straße Buschkämpken aufgefunden werden. Bei der Annäherung der Polizeibeamten flüchteten die zwei Tatverdächtigen zu Fuß in ein angrenzendes Waldstück. Hier versuchten sie sich zu verstecken. Ein 19-Jähriger aus Werne konnte kurze Zeit später durch Polizeibeamte gestellt und zur Polizeiwache Bockum-Hövel gebracht werden. Ein zweiter Tatverdächtiger, ein 20-Jähriger aus Nordkirchen, war mittlerweile im Unterholz eingeschlafen. Er wurde durch einen eingesetzten Diensthund "geweckt" und ebenfalls zur Polizeiwache gebracht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht nicht fest, wer das Fahrzeug zur Unfallzeit geführt hat. Es besteht der Verdacht, dass die beiden jungen Erwachsenen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Bei dem 19-Jährigen verlief darüber hinaus ein Alkoholtest positiv. Es wurden entsprechende Blutproben durch einen Arzt entnommen. Der Führerschein des 20-Jährigen wurde sichergestellt. Er verletzte sich bei dem Verkehrsunfall leicht und wurde in einem Krankenhaus ambulant versorgt. Der 19-Jährige ist offensichtlich nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis. Bei ihm wurden Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Aufgrund dessen wird gegen ihn jetzt unter anderem wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Das Unfallfahrzeug ist nicht auf einen der zwei Tatverdächtigen zugelassen und wurde ebenfalls sichergestellt. Insoweit wird auch zu klären sein, inwieweit das Fahrzeug mit dem Wissen des Halters geführt wurde. Die Ermittlungen der Polizei dauern an. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beläuft sich auf etwa 8000 Euro. (ag)
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