Ribnitz-Damgarten (ots) - Am 20.08.2017 gegen 08:19 Uhr teilte ein Zeuge über den polizeilichen Notruf mit, dass auf der B 105 in Fahrtrichtung Rostock ein Fahrzeug in "Schlangenlinien" unterwegs ist und bereits mehrfach von der Straße abkam. Durch Polizeibeamte des PR Ribnitz-Damgarten konnte das mitgeteilte Fahrzeug, ein Ford Transit, kurze Zeit später in der Ortschaft Gelbensande festgestellt werden. Dort stand es mit laufendem Motor und verschlossener Tür vor einem Poller. Auf dem Fahrersitz befand sich der Fahrer, der eingeschlafen war. Nach ersten Erkenntnissen kollidierte das Fahrzeug mit einem Poller, wobei lediglich der Transporter beschädigt wurde. Während der anschließend durchgeführten Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 38-Jährigen einen Wert von 1,99 Promille. Aufgrund dessen wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die im Klinikum Ribnitz-Damgarten mit der Unterstützung von Kräften des Polizeireviers Barth durchgeführt wurde. Die vom Zeugen angegebene Fahrstrecke wurde nach Beschädigungen abgesucht, weitere Schäden wurden nicht festgestellt.
Nur Minuten später wurde der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg mitgeteilt, dass ein Fahrzeug in der Nähe von Bad Sülze im Straßengraben liegt. Hier wurde ein Verkehrsunfall unter Einfluss von Alkohol verursacht. Nach ersten Erkenntnissen befuhr die 29-Jährige mit ihrem PKW die Landstraße 23 von Bad Sülze kommend in Richtung Kavelsdorf und kam aus noch ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei streifte sie zunächst einen Straßenbaum und kollidierte dann mit einem zweiten Baum. In der weiteren Folge kam sie im Straßengraben zum Stehen. Vor Ort stellten die Rettungskräfte fest, dass die junge Frau augenscheinlich alkoholisiert war. Eine Atemalkoholüberprüfung war vor Ort aufgrund der körperlichen Verfassung nicht möglich. Die schwerverletzte 29-jährige Fahrzeugführerin wurde zur medizinischen Versorgung in einem umliegenden Krankenhaus stationär aufgenommen. Ihr PKW Opel war aufgrund der Kollision nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Durch den Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden von ca. 15.000,- EUR.
Beide Fahrzeugführer werden sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten müssen.
Michael Kath, KR
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