Untersuchungshaft gegen 23-jährigen Polen nach Verkehrsunfall angeordnet

Gummersbach (ots) - Nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinwirkung hat das Amtsgericht in Gummersbach am Montag (21. August) Untersuchungshaft gegen einen 23-jährigen Polen angeordnet. Der Mann war am gegen 1.30 Uhr am Sonntagmorgen (20. August) mit hoher Geschwindigkeit von der Herreshagener Straße nach links in Richtung Stadtmitte abgebogen. Dabei hatte er bereits an der Einmündung zur Hülsenbuscher Straße eine Verkehrsinsel überfahren und ein Verkehrsschild beschädigt. An der nachfolgenden Kreuzung mit der Westtangente schleuderte der Wagen gegen einen Ampelmast und blieb betriebsunfähig liegen. Der Fahrer flüchtete zu Fuß, konnte von der Polizei aber kurze Zeit später im Bereich der Schützenhalle angetroffen werden. Der 23-Jährige ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, stand erheblich unter Alkoholeinwirkung und hatte das von ihm gefahrene Auto von einem Bekannten unberechtigt in Gebrauch genommen. Da der 23-Jährige sich erst seit kurzem in Deutschland aufhält, ordnete der Amtsrichter wegen Fluchtgefahr die Inhaftierung des jungen Mannes an.

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