Bundespolizeidirektion München: Mit Einkaufswagen gegen Beamte – Bundespolizisten müssen aggressiven 29-Jährigen an Händen und Füßen gefesselt zur Wache tragen

Aggressiver 29-Jähriger mischt sich in Amtshandlung ein und widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen.

München (ots) - Am Mittwochmorgen (20. September) leistete ein unter Drogen- und Alkoholeinfluss stehender 29-Jähriger Widerstand. Er hatte sich nach Streitigkeiten in die polizeilichen Maßnahmen im Warteraum des Hauptbahnhofes eingemischt.

Gegen 3 Uhr kam es im Warteraum des Münchner Hauptbahnhofes zu einer Streitigkeit unter Reisenden. Hinzukommende Bundespolizisten klärten den Sachverhalt auf. Ein 42-jähriger Deutsch-Amerikaner, bei dem später 2,31 Promille gemessen wurden, stand bei Eintreffen der Streife mit erhobener Weinflasche drohend vor einer Frau. Zuvor soll es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit ner anderen Person gekommen sein.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung mischte sich ein 29-jährige Türke, ein Begleiter des 42-Jährigen, ein. Der Mann sollte die Streife zur Dienststelle begleiten. Der mit 0,51 Promille alkoholisierte Türke wurde sofort aggressiv und äußerte lautstark, dass er nicht mitkommen werde. Als ihm erklärt wurde, dass er auch unter Anwendung unmittelbaren Zwanges mitgenommen werden kann, stieß er einen bei ihm stehenden Einkaufswagen in Richtung der Beamten; diese konnten jedoch ausweichen. Bei der anschließenden Überwältigung mussten die Bundespolizisten erheblich Kraft aufwenden. Zudem versuchte der Mann nach den Beamten zu treten, traf diese jedoch nicht.

Der Türke wurde aufgrund seiner Aggressivität an Händen und Füßen gefesselt zur Dienststelle getragen. Als er sich im Gewahrsam beruhigt hatte, gab er an, Drogen in Form von Cannabis konsumiert zu haben. Bei der Verbringung zur Dienststelle beleidigte und bedrohte der 29-Jährige die Beamten mehrfach. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass gegen ihn eine Fahndungsnotierung bestand. Ihm war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Da er seinen Führerschein aber noch nicht abgegeben hatte, sollte dieser sichergestellt werden; er wurde bei dem Mann jedoch nicht aufgefunden.

Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme und die Haftvorführung des Wohnsitzlosen angeordnet. Im Rahmen der Widerstandshandlungen verletzte sich ein Beamter an einem Finger. Er konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen.

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