Wismar (ots) - Gesten Nachmittag ereignete sich ein Verkehrsunfall in der Breiten Straße in Wismar, bei dem sich ein Radfahrer leichte Verletzungen zu zog. Ersten Erkenntnissen zufolge wollte eine 53-jährige Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug rückwärts aus einer Parklücke herausfahren. Als sie einen Radfahrer bemerkte, hielt sie ihren Pkw an, um den Radler passieren zu lassen. Nach Angaben der Frau habe dieser sie aber nicht wahrgenommen, da er während der Fahrt sein Handy in der Hand hielt und unablässig auf das Display schaute. Der 31-jährige Radfahrer kollidierte folgend mit dem Pkw und stürzte. Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme bemerkten die Beamten bei ihm einen Atemalkohol von 1,82 Promille, der eine Blutprobenentnahme nach sich zog. Den 31-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Es entstand ein Schaden in Höhe von 2.000 EUR.
Achtung: Auch Alkohol am (Fahrrad-) Lenker ist kein Kavaliersdelikt! Laut Rechtsprechung kann einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Fahrerlaubnis entzogen werden. Darüber hinaus können eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) folgen.
Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie auf dem Fahrrad unterwegs sind. Dem ist nicht so! Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen. Dieses wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Radfahrer in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
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