Oldenburg (ots) - +++PKW-Fahrer fällt gleich zweimal auf+++ Das Alkohol scheinbar vergesslich macht, musste die Polizei am frühen Samstagabend feststellen. Gegen 20.00 Uhr wird ein 65jähriger PKW-Fahrer aus Oldenburg im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten. Da Alkoholgeruch im Fahrzeug wahrgenommen wird, wird ein Alkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,1 Promille ergibt. Nach der Blutprobe wird der Führerschein beschlagnahmt und der Fahrer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge mehr gefahren werden dürfen. Schließlich macht sich der Mann zu Fuß auf den Weg nach Hause und die Beamten setzen ihre Streife fort. Umso erstaunter waren sie dann, als sie gegen 21.00 Uhr den gleichen PKW noch mal fahrend antreffen. Im Fahrzeug befand sich wiederum der bereits zuvor kontrollierte Oldenburger. Dieser hatte nun zwar nur noch einen Alkoholwert von 0,94 Promille aber keinen Führerschein mehr. Zu dem neuen Verfahren wegen des Alkoholeinflusses kommt nun zusätzlich eines wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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