Unfallflucht nach Alkoholfahrt


26.10.2017, PP Oberfranken

Unfallflucht nach Alkoholfahrt
THURNAU, LKR. KULMBACH. Rund drei Stunden beschäftigt waren am Mittwoch Kulmbacher Polizisten mit der Ermittlung eines Unfallflüchtigen. Letztlich fand sich dieser ohne Führerschein bei der Blutentnahme im Klinikum wieder, nachdem ihn die Beamten ausfindig machen konnten und er mit rund 1,6 Promille Alkohol deutlich alkoholisiert war.


Gegen 21.45 Uhr bemerkte am Mittwochabend ein aufmerksamer Zeuge, wie ein älterer Mercedes auf dem Thurnauer Marktplatz beim Versuch, sich durch eine viel zu enge Lücke zwischen zwei geparkten Fahrzeugen zu zwängen, eines der beiden touchierte. Der Fahrer hielt zwar kurz an, entfernte sich anschließend jedoch rasch von der Unfallstelle. Der Zeuge konnte sich unterdessen das Kennzeichen zumindest zum Großteil merken, was den ersten wertvollen Ermittlungsansatz lieferte. Schließlich gelang es einer Kulmbacher Polizeistreife das Unfallfahrzeug unweit der Unfallstelle aufzuspüren. Vom Fahrer fehlte jedoch jede Spur. Bei der weiteren Überprüfung an der Halteradresse gab dieser – erheblich alkoholisiert - schließlich zur Auskunft, dass nicht er, sondern ein Bekannter mit dem Wagen unterwegs gewesen sei. Was zunächst wie ein Ablenkungsmanöver schien bestätigte sich aufgrund diverser äußerer Umstände jedoch als wahrscheinlich, so dass sich die Ordnungshüter letztlich an der Anschrift des mutmaßlichen Fahrers in Thurnau einfanden. Dieser war auf so späten Besuch offenbar nicht gefasst, so dass trotz fortwährendem Klingeln die Tür verschlossen blieb. Nachdem die Staatsanwaltschaft Bayreuth eine entsprechende Anordnung erlassen hatte, musste schließlich die Thurnauer Feuerwehr mit technischem Gerät anrücken und zwangsweise den Zugang zum Haus ermöglichen, wo der Fahrer tief schlafend unter dem Einfluss von 1,6 Promille Alkohol angetroffen wurde. Sichtlich überrascht von der Anwesenheit der Uniformierten räumte er schließlich ein, den Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht zu haben. Er musste sich in der Folge einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein noch in der Nacht abgeben. Außerdem erwartet ihn zudem ein Strafverfahren. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Gesamtschaden von geschätzt mehr als 5.000 Euro.