171027-4. Pkw-Fahrer ohne Führerschein und unter Einfluss von Betäubungsmitteln in Hamburg-Wilstorf

Hamburg (ots) - Zeit: 26.10.2017, 16:55 Uhr Ort: Hamburg-Wilstorf, Rönneburger Straße

Beamte des Verkehrsunfalldienstes Süd (VD 4) haben gestern einen Mazda-Fahrer kontrolliert, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

<p>Der 25-jährige Deutsche befuhr mit einem Mazda die Winsener Straße stadtauswärts, als die Besatzung eines zivilen ProVida-Fahrzeugs auf den Pkw aufmerksam wurde. Der Mazda hatte eine offensichtlich defekte Auspuffanlage und verursachte hierdurch einen erhöhten Lärmpegel. Das Fahrzeug wurde durch die ProVida-Besatzung angehalten und kontrolliert.

Der Fahrer konnte den Beamten keinen Führerschein vorweisen und gab an, diesen zuhause vergessen zu haben. Eine anschließende Abfrage ergab, dass gegen den 25-Jährigen eine rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt.

Weiterhin ergab eine Überprüfung des Mazda sowie der Kennzeichen, dass das Fahrzeug nach dem Verkauf an den 25-Jährigen bereits seit August 2017 abgemeldet war und bisher keine Neuanmeldung erfolgte. Somit lag für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz vor. Die am Pkw angebrachten Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet und konnten einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden.

Kennzeichen, Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente wurden sichergestellt.

Weiterhin führte eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 25-Jährigen durch die Beamten zu Auffälligkeiten, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein anschließend freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Kokain und Amphetamine. Der Fahrer wurde zum Polizeikommissariat 46 gebracht und ihm wurde hier eine Blutprobe abgenommen.

Bei genauer Inaugenscheinnahme des Kofferraumes des Mazda wurden zwei Luftdruckgewehre aufgefunden. Eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gefertigt, die Waffen sichergestellt sowie weitere Maßnahmen nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Gegen den Mazda-Fahrer wurden zudem Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs, des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Anzeige wegen des Führens eines Pkw unter BTM-Einfluss eingeleitet.

Uh.

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