Landkreis Kassel / Baunatal: Baunataler Polizisten entdecken Cannabisanbau im Keller eines 51-Jährigen

Kassel (ots) - Beamten des Polizeireviers Süd-West in Baunatal gelang es eher zufällig eine Drogenplantage, in einem Keller in Baunatal, auszuheben. Ursprünglich waren die Beamten am gestrigen Montagnachmittag wegen einer vermutlichen Trunkenheitsfahrt zu dem Eigentümer des Drogenkellers angerückt. Rein zufällig und dem guten Geruchssinn der Beamten zu verdanken, fanden sie im Keller des 51-Jährigen eine kleine Plantage zum Anbau von Cannabis, diverse Drogenutensilien sowie Schrotpatronen.

Wie die Beamten des Polizeireviers Süd-West berichten, meldete sich gestern Nachmittag gegen 16:25 Uhr ein Zeuge bei der Polizei, der zuvor einen Mann in einem VW Lupo beobachtet hatte. Dieser soll auf einem Parkplatz eines Getränkemarktes in Guxhagen eine Flasche Bier getrunken haben und im Anschluss weggefahren sein. Zur Überprüfung der Angaben des Zeugen fuhren die Beamten zur Halteranschrift nach Baunatal und konnten sowohl den Lupo als auch den Fahrer dort antreffen. Der Verdacht des Fahrens unter Alkohol erhärtete sich nicht, jedoch nahmen die Ermittler aus dem Kellerabgang des Einfamilienhauses Cannabisgeruch wahr. Im Keller des 51-jährigen Hauseigentümers entdeckten sie dann bereits vier geerntete Cannabispflanzen, Vorrichtungen zur Wärme- und Lichtversorgung, mehrere Blumentöpfe mit Cannabisresten sowie diverse Drogenkonsumutensilien. In einem weiteren Kellerraum konnten die Ermittler zudem vier Schrotpatronen sicherstellen. Sie nahmen ihn vorläufig fest und führten auf der Dienststelle einen Drogenschnelltest durch. Dieser reagierte auf Cannabiskonsum, was den Verdacht aufkommen lässt, dass er zuvor seinen Lupo unter dem Einfluss berauschender Mittel fuhr. Ein hinzugezogener Arzt entnahm ihm daraufhin eine Blutprobe.

Die Beamten entließen den 51-Jährigen später wieder auf freien Fuß. Er muss sich nun wegen des Anbaus und Besitzes von Betäubungsmittel und Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten. Zudem stellt der illegale Besitz der Schrotpatronen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

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