BPOL NRW: Dreister Dieb durch Zeugen festgehalten

Düsseldorf (ots) - Im RE 6 von Köln nach Düsseldorf entwendete am Sonntagmorgen (26. November) um 5.50 Uhr ein 16-jähriger Marokkaner einer 23-jährigen Münchnerin einen Rucksack sowie einer 22-jährigen Frau Heinsberg das Mobiltelefon. Durch Zeugen wurde der Täter festgehalten bis ein Bundespolizist, auf dem Weg zum Dienst, ihn übernahm und zur Dienststelle brachte.

Ein Mann (29) und eine Frau (22) beobachteten das auffällige Verhalten des Mannes im Zug. Er wechselte in kurzen Zeitabständen ständig den Sitzplatz. Als die Münchnerin bemerkte, dass ihr Rucksack nicht mehr neben ihr stand und die Heinsbergerin feststellte, dass ihr das Mobiltelefon während des Schlafens aus der Hand gestohlen wurde, befragten sie die anwesenden Reisenden.

Die beiden Zeugen, die das Verhalten des Marokkaners wahrnahmen meldeten sich und hielten den Verdächtigen im Zug fest. Der 16-Jährige berichtete, dass er Teile des Diebesgutes in den Mülleimer auf der Zugtoilette geworfen habe. Eine weitere Zeugin durchsuchte die Zugtoiletten, fand einige Gegenstände aus dem Rucksack und übergab sie der Münchnerin.

Als der Zug in Düsseldorf hielt, versuchte der Tatverdächtige zu fliehen. Die involvierten Zeugen eilten dem Mann hinterher und hielten ihn erneut fest. Ein Bundespolizist auf dem Weg zum Dienst wurde auf die Situation aufmerksam gemacht und übernahm den Mann.

Zur weiteren Klärung begaben sich, bis auf die Zeugen, alle zur Dienststelle. Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei dem Marokkaner der Rucksack, fünf Mobiltelefone und 9,2 Gramm vermutlich Haschisch aufgefunden. Zwei der Telefone konnte der Tatverdächtige mit einer Nummer entsperren. Diese wurden ihm wieder ausgehändigt. Von den anderen konnten zwei den beiden Geschädigten zugeordnet und ausgehändigt werden. Das andere wurde sichergestellt und könnte vermutlich aus einem anderen Diebstahl stammen. Aus dem Rucksack fehlten lediglich ein paar Ohrringe, die nicht mehr aufgefunden wurden. Ansonsten hatten die zwei Frauen ihre Wertgegenstände alle zurückerlangt. Die Betäubungsmittel, die der Marokkaner in seiner Unterhose aufbewahrte, wurden beschlagnahmt.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Tatverdächtige der Kriminalwache zugeführt.

Seitens der Bundespolizei wurde ein Strafverfahren aufgrund des räuberischen Diebstahls und des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

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