Pirna / Bad Schandau / Altenberg (ots) - Seit vergangenem Freitag (15.12.2017) kam es im Bereich der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zu zahlreichen Feststellungen in den unterschiedlichsten Deliktsbereichen.
15. Dezember 2017 - BAB 17 - Zurück nach Tschechien: Am Freitagnachmittag kontrollierten die Beamten die elf Insassen (moldauische Staatsangehörige) eines Kleintransporters.
Bei zwei Personen stellte sich heraus, dass gegen sie ein Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland besteht. Bei drei weiteren Personen stellte sich zudem heraus, dass diese bereits im vergangenen Jahr unter abweichenden Personalien einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatten. Im Rahmen der weiteren Befragung machten zudem alle elf Personen gegenüber den Beamten unglaubwürdige Angaben zu ihrem geplanten Reiseziel und -zweck.
Aus diesem Grund müssen sich jetzt alle elf Personen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten und wurden nach Tschechien zurückgeschoben und an die dort zuständigen Behörden übergeben. Gegen den Fahrer des Kleintransporters besteht zudem der Verdacht wegen Einschleusens von Ausländern.
16. Dezember 2017 - BAB 17 - Wegen Diebstahl gesucht: Für einen 61-jährigen Rumänen ging es am Samstag für die nächsten 85 Tage in Haft. Der 61-jährige wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe (3.800,- Euro) verurteilt, welche er aber nicht bezahlte. Aus diesem Grund verbüßt er jetzt eine 85-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Dresden.
16. Dezember 2017 - BAB 17 - Führerschein war gefälscht: Am Samstagabend legte ein 18-jähriger Deutscher den Beamten einen Führerschein zu Kontrolle vor. Dabei stellte sich aber schnell heraus, dass dieser gefälscht ist und der 18-Jährige auch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wird jetzt wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
16. - 17. Dezember 2017 - Bad Schandau - Verstöße gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Betäubungsmittelgesetz: Ein 24-jähriger Deutscher war am Samstag im Bereich Schöna unterwegs. Jedoch führte er einen Teleskopschlagstock bei sich, was nach dem Waffengesetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Kurz darauf kontrollierten die Beamten am Bahnhof Bad Schandau einen tschechischen Staatsangehörigen. Bei dem 36-Jährigen fanden die Beamten eine betäubungsmittelähnliche Substanz (vermutlich 8 Gramm Cannabis) auf. Gegen den 36-Jährigen wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Bei der Kontrolle einer 41-jährigen Deutschen in der S-Bahn von Schöna in Richtung Pirna, fanden die Beamten am Samstag insgesamt 60 Stück verbotener Feuerwerkskörper auf und stellten diese sicher.
Am Sonntag stellten die Beamten erneut eine Vielzahl an verbotenen Feuerwerkskörpern sicher. In Bad Schandau kontrollierten sie am Nachmittag zwei deutsche Staatsangehörige (21, 27). Der 21-Jährige hatte 20 Stück und der 27-Jährige 64 Stück verbotener Feuerwerkskörper bei sich.
Am selben Tag stellten die Beamten im Bereich Altenberg ebenfalls verbotene Feuerwerkskörper fest. Zwei Deutsche (28, 29) hatten zusammen 112 Stück verbotener Feuerwerkskörper im Gepäck.
Da es sich bei den aufgefundenen Feuerwerkskörpern um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik bzw. um Pyrotechnik der "Kategorie 3" handelte, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden dürfen, wurden die Feuerwerkskörper durch die Beamten vor Ort sichergestellt. Weiterhin wurde gegen alle Personen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
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Martin Ebermann
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