Pressebericht vom 22.12.2017


22.12.2017, PP München

Pressebericht vom 22.12.2017
Inhalt:

2112. Alkoholisierter Fahrzeugführer kollidiert aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mit anderem Pkw; eine Person schwer verletzt – Allach
2113. Fußgängerin überquert die Fahrbahn, wird von Pkw erfasst und getötet – Freimann
2114. Fußgänger kommt auf Eisplatte zu Sturz, verletzt sich schwer und verstirbt kurz darauf im Krankenhaus – Buchenhain
2115. Festnahme nach Handel mit Marihuana – Giesing
2116. Nachträglich geklärter Einbruch in Cafe am Viktualienmarkt – Altstadt
2117. Baustelleneinbrecher auf frischer Tat festgenommen – Trudering
2118. Büroeinbrecher kurz nach der Tat festgenommen – Allach
2119. Teileinsturz eines Lagerhallendach – Unterschleißheim
2120. Trickdiebstahl durch falsche Handwerker – Schwabing-West
2121. 19-Jährige wird in einer Shisa-Bar vergewaltigt – Neuhausen
2122. Hinweis der Münchner Polizei:




2112. Alkoholisierter Fahrzeugführer kollidiert aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mit anderem Pkw; eine Person schwer verletzt – Allach Am Donnerstag, 21.12.2017, gegen 05.30 Uhr, fuhr ein 21-Jähriger mit seinem Pkw, BMW, auf der Krauss-Maffei-Straße in nördlicher Richtung. An der Einmündung zur Ludwigsfelder Straße wollte er nach rechts abbiegen. An der Einmündung befindet sich ein Stopp-Schild, so dass für den 21-Jährigen „Halt! Vorfahrt gewähren“ galt.

Zeitgleich stand ein 50-jähriger Münchner mit seinem Pkw, VW, auf der Ludwigsfelder Straße verkehrsbedingt im Einmündungsbereich und wartete den Gegenverkehr ab. Er wollte nach links in die Krauss-Maffei-Straße abbiegen.

Der 21-jährige BMW-Fahrer fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne an der Haltlinie stehenzubleiben in den Kreuzungsbereich ein. Beim Abbiegen geriet er mit seinem Pkw deshalb zu weit nach links und stieß mit der Front gegen die linke Front des stehenden VW des 50-Jährigen.

Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeuge in den gegenüberliegenden Straßengraben geschleudert.

Durch den Unfall wurde der 50-jährige Münchner schwer verletzt und mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der 21-jährige Unfallverursacher blieb unverletzt.

Bei der Unfallaufnahme wurde bei dem 21-Jährigen Alkoholgeruch festgestellt.

An den beteiligten Fahrzeugen entstand hoher Sachschaden, der auf ca. 30.000 Euro geschätzt wird.

Es kam zu keinerlei Verkehrsbeeinträchtigungen.


2113. Fußgängerin überquert die Fahrbahn, wird von Pkw erfasst und getötet – Freimann Am Donnerstag, 21.12.2017, gegen 17.50 Uhr, fuhr eine 26-Jährige mit ihrem Pkw, Fiat, auf der Heidemannstraße in westlicher Richtung.

Zum gleichen Zeitpunkt überquerte eine bislang unbekannte Seniorin die Fahrbahn der Heidemannstraße, auf Höhe des Anwesens Nr. 25, ohne auf den Fahrverkehr zu achten.

Die 26-jährige Fiat-Fahrerin übersah, die aus ihrer Sicht von links kommende Fußgängerin, welche dunkel gekleidet war und einen blauen Regenschirm in der Hand hielt und erfasste sie mit der Front ihres Fahrzeuges. Anschließend wurde die Seniorin auf die Fahrbahn geworfen und verletzte sich dadurch schwer. Nachdem sie mit dem Rettungsdienst in ein Klinikum befördert wurde, erlag sie dort kurze Zeit später ihren Verletzungen.

Die 26-Jährige wurde nicht verletzt.

Der Fiat wurde schwer beschädigt. Der Schaden wird auf ca. 4.000 Euro geschätzt.

Während der Unfallaufnahme musste die Heidemannstraße in westlicher Richtung gesperrt werden. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.


2114. Fußgänger kommt auf Eisplatte zu Sturz, verletzt sich schwer und verstirbt kurz darauf im Krankenhaus – Buchenhain Am Donnerstag, 21.12.2017, gegen 11.30 Uhr, rief ein 74-jähriger Rentner vom Parkplatz des Klettergartens in Buchenhain die Rettungsleitstelle an und teilte mit, dass er beim Nordic-Walking auf einem steilen, vereisten Waldweg ausrutschte, ein Geländer durchbrach und ca. vier Meter über einen Abhang stürzte. Nun könnte er nicht mehr gehen und bräuchte einen Rettungswagen.
Der 74-Jährige erlitt durch den Sturz eine Fraktur des linken Unterschenkels und musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Münchner Klinikum gebracht werden. Dort erlitt er gegen 17.00 Uhr einen Herzinfarkt, an welchem er verstarb.

Der Sachverhalt bedarf noch eingehender Ermittlungen durch die Fachdienststelle.



2115. Festnahme nach Handel mit Marihuana – Giesing Am Dienstag, 19.12.2017, gegen 19.30 Uhr, traf sich ein 25-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Rottal-Inn mit einem 17-jährigen Somalier mit Wohnsitz in München und einer weiteren Person im Bereich des Hauptbahnhofs. Dort wurden sie von Beamten der Bereitschaftspolizei beobachtet, welche im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes dort eingesetzt waren. Den Beamten kam das Verhalten der Personengruppe verdächtig vor und sie folgten ihnen.

Die Gruppe begab sich anschließend zum U-Bahnhof Kolumbusplatz, wo sie auf einen weiteren 20-jährigen Somalier, ebenfalls mit Wohnsitz in München, traf.
Dort übergab der 25-Jährige an den 17-Jährigen eine Plombe mit Marihuana, woraufhin die vier Personen einer polizeilichen Kontrolle unterzogen wurden.

Der 25-Jährige versuchte zunächst zu flüchten, was unterbunden werden konnte. Bei ihm konnten 15 Gramm Marihuana in verkaufsfertigen Portionen aufgefunden werden. Dazu trug er einen kleinen Schlagstock bei sich.
Bei dem 20-Jährigen wurden insgesamt 18 Gramm Kräutermischungen aufgefunden.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der 25-jährige Verkäufer sich in einem Hostel in der Nähe des Hauptbahnhofes eingemietet hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Zimmers und eines dazugehörigen Spinds im Keller konnten weitere 1,5 Kilo Marihuana sowie Bargeld und weitere Utensilien, die zum Handel von Betäubungsmitteln verwendet werden, aufgefunden werden. Die aufgefundenen Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Gegen den 25-Jährigen wird nun wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Er wurde zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ.

Gegen den 17-Jährigen und den 20-Jährigen wurden ebenfalls Strafanzeigen wegen Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz erstellt.

Sie wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.


2116. Nachträglich geklärter Einbruch in Cafe am Viktualienmarkt – Altstadt Im Zeitraum von Montag, 20.11.2017, 23.30 Uhr, bis Dienstag, 21.11.2017, 07.45 Uhr, gelangte ein zunächst unbekannter Täter freizugänglich zu dem rückwärtigen Reißverschluss des Vorzeltes eines Cafes am Viktualienmarkt. Er öffnete den Reißverschluss und gelangte so in das Innere des Zeltes. Dort schlug er eine massive Glasscheibe einer Holztür, die in das eigentliche Cafe führt, ein.

Im Inneren wurden mehrere Schubladen geöffnet und die Räumlichkeiten verwüstet. Unter Mitnahme einer Induktionskochplatte verließ er den Tatort wieder über die eingeschlagene Scheibe.

Gesicherte Fingerspuren am Tatort konnten nun mit Hilfe des Bayerischen Landeskriminalamtes einem 21-jährigen Afghanen zugeordnet werden. Sein Aufenthaltsort konnte ermittelt und er dort auch angetroffen werden. Bei seiner Vernehmung legte er ein Geständnis ab und gab als Begründung seine Alkoholisierung sowie die weitere Suche nach Alkohol bzw. das Bedürfnis danach an.

Der 21-Jährige wurde nach seiner Vernehmung wieder entlassen.

Das Diebesgut konnte nicht mehr beigebracht werden.


2117. Baustelleneinbrecher auf frischer Tat festgenommen – Trudering Am Donnerstag, 21.12.2017, gegen 00.30 Uhr, konnte ein 43-jähriger Bulgare durch Zivilbeamte dabei beobachtet werden, wie er sich auf einem umzäunten Baustellengelände in Trudering bewegte und dabei Baumaterialien in Augenschein nahm.

Anschließend manipulierte er an einer Baustelleneingangstür, öffnete diese und gelangte so in den Hotelneubau.

Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und konnten den 43-Jährigen in einem noch nicht ganz fertiggestellten Hotelzimmer antreffen und festnehmen. Diebesgut konnte bei ihm nicht aufgefunden werden.

In seiner Vernehmung gestand der Bulgare den Einbruchsversuch und gab an, er hätte sich nach stehlenswerten Gegenständen umgeschaut, jedoch nichts gefunden.

Da der 43-Jährige ohne festen Wohnsitz ist, wurde er zur Klärung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt, welcher Haftbefehl erließ.



2118. Büroeinbrecher kurz nach der Tat festgenommen – Allach Am Donnerstag, 21.12.2017, gegen 04.10 Uhr, hörte ein Betreuer eines Jugendhauses in Allach, das Klirren einer Fensterscheibe und verständigte umgehend die Polizei.

Durch die alarmierte Streife konnten zwei Tatverdächtige noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden. Die Tatbeute, ein Laptop und eine Geldbörse mit Bargeld, führten sie zu diesem Zeitpunkt noch mit sich.

Im Objekt selber wurde festgestellt, dass die Einbrecher nach dem Einschlagen des Fensters eine Bürotür aufhebelten und hier das Stehlgut entnahmen. Unter Mitnahme der Tatbeute flüchteten sie anschließend mit Fahrrädern vom Tatort.

Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 15 und 28 Jahren legten Geständnisse ab. Sie verfügen beide über einen festen Wohnsitz und wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.



2119. Teileinsturz eines Lagerhallendach – Unterschleißheim Am Freitag, 22.12.2017, wurde der Polizei gegen 04.00 Uhr mitgeteilt, dass auf einem Gewerbegelände in der Gutenbergstraße in Unterschleißheim, eine Lagerhalle teilweise eingestürzt sei. Ein Fahrer einer Spedition hatte festgestellt, dass das Rolltor der Halle nach außen gedrückt war und Teile der Außenwand zusammengefallen waren und am Boden lagen.

Durch die verständigte Freiwillige Feuerwehr Unterschleißheim wurde der Gefahrenbereich abgesperrt. Personen befanden sich nicht in der Halle. Diese stand seit einigen Tagen leer. Die Feuerwehr stellte fest, dass Teile des Daches eingestürzt waren und hierbei die Außenwände nach außen gedrückt wurden. Die einstöckige Halle hat eine Fläche von ca. 60 x 20 Meter. Etwa ein Fünftel der Dachfläche brach im vorderen Bereich ein. Der entstandene Schaden wird auf rund 50.000 Euro geschätzt.

Das Kommissariat 13 hat noch in der Nacht die Ermittlungen zur Einsturzursache aufgenommen. Derzeit wird vermutet, dass in das Flachdach eindringendes Regenwasser ursächlich für den Dacheinsturz sein könnte.

Weitere Untersuchungen unter Beiziehung eines Statikers und sachverständigen Gutachters sind hierzu jedoch erforderlich.



2120. Trickdiebstahl durch falsche Handwerker – Schwabing-West Am Mittwoch, 20.12.2017, gegen 11.30 Uhr, befand sich eine 77-Jährige allein in ihrer Wohnung in der Bauerstraße als es an der Wohnungstür klingelte. Sie öffnete die Tür und der Mann, welcher geklingelt hatte, sagte, dass er bei ihr das Wasser überprüfen müsste.

Die 77-Jährige ließ ihn in die Wohnung und sie begaben sich ins Badezimmer. Der Mann sagte, dass der Wasserdruck zu niedrig sei und drehte die Wasserhähne auf. Anschließend gab er der Dame die Duschbrause in die Hand. Diese musste sie dann einige Zeit lang halten, um angeblich festzustellen, ob sich der Wasserdruck verändert.

Nach ca. fünf bis zehn Minuten verließ der Mann dann das Bad.

Die 77-Jährige drehte kurz danach die Wasserhähne wieder zu und stellte fest, dass der Mann verschwunden war. Im Wohnzimmer fand sie einen durchwühlten Schrank vor und einige Schmuckkästchen die auf dem Boden standen. Außerdem lag im Flur ein Armreif von ihr, den der Täter bei der Flucht offensichtlich verloren hat.

Nach Sachlage hat sich während des Ablenkungsmanövers im Bad eine zweite Person unbemerkt in die Wohnung geschlichen und den Diebstahl verübt.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 40-45 Jahre alt, ca. 175-180 cm groß, normale Figur, kurze dunkelbraune Haare, ohne Bart, sprach Hochdeutsch; Bekleidung: dunkler Anorak, grau Jeanshose

Vom zweiten Täter ist nichts bekannt.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis:
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.



2121. 19-Jährige wird in einer Shisa-Bar vergewaltigt – Neuhausen Am Donnerstag, 21.12.2017, im Zeitraum zwischen 00.00 Uhr und 03.00 Uhr, lernte eine 19-Jährige den späteren Tatverdächtigen vor einer Bar in der Leonrodstraße kennen. Anschließend gingen die beiden zusammen in einen Kellerraum der Bar.

Dort wurde der Mann zudringlich, so dass die 19-Jährige wieder in den Barbereich zurückging.

Als kein Gast mehr in der Bar war, wollte der Mann nochmals mit ihr nach unten in den Keller gehen. Da sie dies ablehnte, zog er sie mit Gewalt nach unten und vergewaltigte sie im Kellerraum der Bar trotz massiver Gegenwehr.

Als er schließlich von ihr abließ, flüchtete die 19-Jährige in eine benachbarte Bar, in der ihre Freundin war.

Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger Iraker konnte vor Ort ermittelt und vorläufig festgenommen werden.

Er wurde in die Haftanstalt eingeliefert und wird dem Ermittlungsrichter vorgeführt.


2122. Hinweis der Münchner Polizei: Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Alljährlich wird dies zum Anlass genommen, um Verwandtschaft in Nah und Fern zu besuchen. Dies bedingt in der Regel, dass während dieser Zeit in der einen oder anderen Wohnung niemand anwesend ist.

Machen Sie Einbrechern kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Verschließen Sie vor Ihrer Abreise alle Zugänge zur Wohnung und informieren Sie die Nachbarn! Diese können dann während Ihrer Abwesenheit ein wachsames Auge auf das Zuhause haben.

An dieser Stelle auch der Hinweis: Verständigen Sie bei verdächtigen Wahrnehmungen immer umgehend über den Notruf 110 die Polizei! Auch ein vermeintlich unbedeutender Hinweis kann zur Ergreifung des Täters führen.

Bewahren sie grundsätzlich keine größeren Mengen an Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen in Ihrem Zuhause auf.