Kiel (ots) - Merke: Ladendiebstahl in Verbindung mit einem offenen Haftbefehl führt auf direktem Wege in eine Justizvollzugsanstalt. Um diese Erfahrung reicher ist seit Mittwoch ein 37-jähriger Kieler.
Der polizeilich als Intensivtäter bekannte Mann bezahlte gegen 14:10 Uhr an der Kasse eines Discounters in der Preetzer Chaussee zwar eine Flasche Bier, löste beim Verlassen des Ladens allerdings den Alarm aus. Er trat, verfolgt von einem Angestellten, zunächst die Flucht an, konnte aber eingeholt und bis zum Eintreffen der Polizisten des 4. Reviers festgehalten werden. Zuvor warf er die Flasche in Richtung des Angestellten, versuchte sich loszureißen und schubste hierbei eine hinzugekommene Angestellte. Letzgenannten Umständen ist es zu verdanken, dass aus dem Diebstahl strafrechtlich ein räuberischer Diebstahl wurde.
Bei der Durchsuchung des 37-jährigen Deutschen stellten die Beamten zwei Flaschen hochprozentigen Alkohol sicher. Darüber hinaus stellten sie fest, dass er aufgrund eines offenen Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war. Er kam im Anschluss an die Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt.
Matthias Arends
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