Sassenburg (ots) - Zeugen hatten am Samstag, 27.01.2018, um 14:36 Uhr über Polizeinotruf gemeldet, dass es im Kreisverkehr auf der Gifhorner Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Ein männlicher Fahrer habe zunächst eine Verkehrsinsel mit einem Verkehrszeichen überfahren und sei dann gegen eine Leitplanke gestoßen. Er habe noch Trümmerteile von der Fahrbahn geräumt, dann jedoch die Fahrt fortgesetzt. Da das Fahrzeugkennzeichen notiert worden war, fuhr eine Streifenbesatzung der Polizei Gifhorn zur Anschrift des Fahrzeughalters. Dort trafen die Beamten den Fahrzeughalter an, auf den auch die Beschreibung des Fahrers zutraf. Dieser gab an, Unfallverursacher zu sein. Aufgrund offensichtlicher Alkoholisierung willigte er in einen Alkotest ein. Ergebnis: 2,56 Promille. Eine Blutentnahme durch einen Arzt auf der Dienststelle stand somit an. Bis zu diesem Punkt zeigte sich der Mann noch kooperativ. Dem 63-jährigen Gifhorner war jedoch die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden, wie eine Datenrecherche ergab. Da er aber im Besitz eines im Ausland erworbenen Führerscheins war, nahmen ihm die Beamten noch an seinem Wohnort das Dokument ab. Nun kippte die Stimmung des Delinquenten: Er schlug in Richtung der Beamten, wollte seinen Führerschein wiederhaben und wollte sich dem weiteren Prozedere entziehen. Um weitere Angriffe zu unterbinden, wurden ihm Handfesseln angelegt. Auf der Dienststelle hatte er sich wieder beruhigt. Er ließ die Blutentnahmen -es musste zweimal Blut in einem festgelegten Zeitabstand entnommen werden, weil er behauptet hatte, auch nach dem Unfall Bier getrunken zu haben- widerstandslos geschehen. Er muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge von Trunkenheit, Verkehrsunfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und schließlich Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
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