Helau, Alaaf und der Narrhallamarsch – Polizeikontrollen zur Fastnachtszeit! Feiern? Ja! – Fahren unter Alkohol-/ und/oder Drogeneinfluss? Nein!

POL-GI: Helau, Alaaf  und der Narrhallamarsch  - Polizeikontrollen zur Fastnachtszeit! Feiern? Ja! - Fahren unter Alkohol-/ und/oder Drogeneinfluss? Nein!
Karneval feiern und nur nüchtern fahren - so soll es sein! Der Alkotest zeigt das Wunschergebnis der Polizei

Gießen (ots) - Helau, Alaaf und der Narrhallamarsch - Polizeikontrollen zur Fastnachtszeit! Feiern? Ja! - Fahren unter Alkohol-/ und/oder Drogeneinfluss? Nein!

"Ein Narr tatsächlich ist, wer feiert, trinkt und lacht, steigt dann ins Auto ein beschwipst und unbedacht! Kommt er in die Kontrolle rein, war´s das mit dem Führerschein!"

Jedes Jahr zur Fastnachtszeit appelliert die Polizei an die Narren und Narrhalesen, das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen oder einfach einen BOB zu bestimmen, also jemanden der nüchtern bleibt und als Fahrer dafür sorgt, dass sowohl die Feiernden als auch die anderen Verkehrsteilnehmer sicher nach Hause kommen. Jedes Jahr kündigt die Polizei immer wieder verstärkte Kontrollen zur Fastnachtszeit an und verweist auf die eigentlich bekannte Gefährlichkeit des Fahrens unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. Jedes Jahr stellen die tatsächlich durchgeführten Kontrollen leider auch ihre Notwendigkeit unter Beweis! Das belegen die hessenweite Zahlen aus der 14 -tägigen verstärkten Kontrollzeit bis zum Aschermittwoch der Fastnachtszeit des letzten Jahres. 487 Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Alkohol am Steuer! 226 Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. 151 sichergestellte Führerscheine. 69 Unfälle unter Alkohol- und 7 weitere unter Drogeneinfluss mit einem Toten und 30 Verletzten. Die Polizei ist ganz sicher kein Spielverderber und keine Spaßbremse, aber Feiern mit Alkohol- und/oder Drogenkonsum und Autofahren passt nicht! Die Kontrollen sind und bleiben notwendig und sie wird es auch dieses Jahr zwischen dem 01 und 14 Februar verstärkt geben. "Wer fährt - trinkt keinen Alkohol und nimmt keine berauschenden Mittel zu sich! Wer danach handelt, kommt sicher durch die Fastnachtszeit, der riskiert Leben und Gesundheit weder für sich noch für andere Verkehrsteilnehmer und muss weder Führerscheinverlust noch sonstige zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen fürchten! Gleichzeitig leistet er einen ganz erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit!", sagt Polizeipräsident Bernd Paul und wünscht in diesem Sinne eine dolle fünfte Jahreszeit.

Mehr dazu unter www.polizei.hessen.de/Dienststellen/Polizeipraesidium-Mittelhessen/ und www.aktion-bob.de)

Martin Ahlich

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